Förderungen

Kapitalbeitrag für Restaurants: Es kann angesucht werden!

Im italienischen Haushaltsgesetz 2022 (Gesetz n. 234/2021) wurde eine Förderung in Form eines Kapitalbeitrags in Höhe von 70 Prozent der getragenen Kosten für den Ankauf von betrieblichen Maschinen vorgesehen. Die Maßnahme ist der Gastronomie vorbehalten und dient der Aufwertung von lokalen önogastronomischen Produkten. Im Sommer 2022 wurde durch das Landwirtschaftsministerium (MIPAAF) die entsprechende Durchführungsbestimmung erlassen. Kürzlich sind die noch ausständigen Anleitungen zur Gesuchstellung veröffentlicht worden, mit welchen der Startschuss auf den 12. März 2024 festgesetzt wurde.

Wer hat Anspruch?

Für die Förderung sind Betriebe mit den folgenden Tätigkeitskodexen (Ateco) zugelassen:

  • 56.10.11 Restaurants
  • 56.10.30 Eisdielen und Konditoreien
  • 10.71.30 Hersteller von Mehlspeisen

Voraussetzung für die Antragstellung ist, daß der Betrieb seit mindestens 10 Jahren bei der Handelskammer eingetragen ist. Als Stichtag ist dabei der 30. August 2022 heranzuziehen. Alternativ können auch jene Betriebe ansuchen, die im Zeitraum von zwölf Monaten vor der genannten Frist, mindestens 25 Prozent des gesamten Lebensmittelbedarfs durch zertifizierte Produkte mit der Bezeichnung DOP, IGP, SQNPI, SQNZ oder Bio abgedeckt haben. Für Eisdielen, Konditoreien und Hersteller von Mehlspeisen müssen im genannten Zeitraum, mindestens 5 Prozent der erworbenen Lebensmittel entsprechende Zertifizierung aufweisen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ankauf von betrieblichen Einrichtungsgegenständen und Maschinen. Diese müssen fabrikneu sein und für mindestens drei Jahre ab Beitragsgewährung im Betriebsvermögen verbleiben. Die entsprechenden Investitionen dürfen dabei nicht vor Gesuchstellung getätigt werden. Deren Bezahlung hat innerhalb von acht Monaten nach Gewährung der Förderung zu erfolgen.

Folgende Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Ersatzteile und Komponenten von Maschinen
  • Grundstücke und Immobilien
  • Fahrzeuge mit Kenntafel
  • Gebrauchte Güter
  • Kosten für Energie, Gas, Steuern und Gebühren

Umfang der Förderung und Gesuchstellung

Die Förderung wird wie erwähnt in Form eines Kapitalbeitrages in Höhe von 70 Prozent der Kosten gewährt. Es ist eine Beitragsdeckelung bei 30.000 Euro vorgesehen. Für den Zuschuss sind beschränkte Finanzmittel in Höhe von 56 Millionen Euro vorgesehen. Die Vergabe des Zuschusses erfolgt nach der chronologischen Reihenfolge der Gesuchstellung (Click-day), es dürften somit nicht alle Antragsteller zur Förderung zugelassen werden!

Die Antragstellung hat ab 12. März 2024 um 10 Uhr bis einschließlich 13. Mai 2024 12 Uhr über das Förderportal der Online-Agentur Invitalia zu erfolgen. Für den Antrag wird eine digitale Identität (SPID, CNS, CIE), eine digitale Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und ein zertifiziertes Postfach (PEC) benötigt.

Beitragsvergabe und Auszahlung

Innerhalb von 90 Tagen nach Einsendeschluss, werden von Ministerium die zum Beitrag zugelassenen Betriebe ermittelt. Auf den Eingangsrechnungen und den Zahlungsbelegen muss der dem Antrag zugwiesen CUP-Kodex angeführt werden. Innerhalb von 30 Tagen nach Tätigung der Investition, bzw. bis spätestens 30. Juni 2025 ist immer über das Förderportal der Invitalia ein weiterer Antrag für die Auszahlung des Kapitalbeitrags einzureichen. Diesem Gesuch sind die Kopien der Rechnungen, die Banküberweisungen für deren Bezahlung, sowie ein technischer Bericht mit der Beschreibung der durchgeführten Investitionen beizulegen. Erst nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen durch das Ministerium, wird der Beitrag dem Antragsteller ausbezahlt.

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