Laut Gesetz Nr. 124/2017 sind Unternehmen in Italien verpflichtet, die im Vorjahr erhaltenen Förderungen, Beihilfen und Beiträge der öffentlichen Verwaltung offenzulegen. Diese Publizitätspflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die bei der Handelskammer eingetragen sind. Auch Vereine, Genossenschaften und nicht gewerbliche Körperschaften unterliegen dieser Pflicht. Die entsprechende Bestimmung, stand bereits mehrmals vor der Abschaffung, ist aber… Weiterlesen Veröffentlichungspflicht der Beiträge: Regelung für 2026
