Das italienische Haushaltsgesetz 2025 sieht für Einzelunternehmen eine Neuauflage der begünstigten Privatisierung von betrieblich genutzten Immobilien vor. Durch die Zahlung einer Ersatzsteuer von 8% ist es möglich, Immobilien, die am 31. Oktober 2024 im Betriebsvermögen aufscheinen, in das Privatvermögen des Unternehmers zu überführen. In der Praxis ergibt sich gerade bei Auflassung der Tätigkeit oft der… Weiterlesen Neuauflage 2025: Die Privatisierung von Betriebsimmobilien
