Der Ministerrat in Rom hat am 28. Oktober 2026 den Entwurf des italienischen Haushaltsgesetzes 2027 verabschiedet. Der Schwerpunkt des Haushaltsgesetzes 2027 liegt in der Stärkung der Kaufkraft von Familien und der Arbeitnehmer. In diesem Beitrag wird ein kurzer Überblick über die geplanten steuerlichen Maßnahmen gegeben. Bis zur definitiven Verabschiedung des Haushaltsgesetztes 2027 kann das Gesetz allerdings noch Abänderungen, Anpassungen, bzw. Ergänzungen erfahren.

Dreistufige IRPEF-Steuersätze mit Änderungen
Die derzeit gültigen IRPEF-Steuersätze bleiben unverändert. Ab dem Steuerjahr 2027 gilt die zweite Einkommensstufe bis ein Einkommen von 55.000 Euro (aktuell 50.000 Euro).
Steuerklassen 2027:
| Steuerklassen | Steuersatz |
|---|---|
| Einkommen bis 28.000 Euro | 23% |
| Einkommen ab 28.000 bis 55.000 Euro | 33% |
| Einkommen ab 55.000 Euro | 43% |
Die Neuerung hat zur Folge, dass sich für Personen mit einem Gesamteinkommen unter 50.000 Euro keine Steuerersparnis ergibt. Für Steuerzahler mit einem Gesamteinkommen zwischen 50.000 und 55.000 Euro ergibt sich eine Steuerersparnis von maximal 500 Euro. Es ist noch offen, wie sich die Neuerung auf Einkommen über 55.000 Euro auswirkt. Es ist möglich, dass der Gesetzgeber eine Deckelung der Steuerbegünstigung vorsieht, um zu verhindern, dass der Vorteil auch bei höheren Einkommen zur Geltung kommt.
Verlängerung der Ersatzsteuer auf Lohnerhöhungen
Die im letzten Jahr vorgesehene begünstigte Besteuerung von Lohnerhöhungen, wird um ein Jahr verlängert. Etwaigen Erhöhungen können dabei mit einer Ersatzsteuer von 5% besteuert werden. Die genannte Steuerbegünstigung betrifft die Kollektivverträge im Privatsektor.
Forfait-System wird weiter ausgedehnt
Die Schwelle für den Zugang zum Forfait-System (regime forfettario) wird von Euro 85.000 auf Euro 100.000 erhöht. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer gilt allerdings nur mit zu einer Höhe von 85.000 Euro. Für die genannte Erhöhung ist eine vorhergehende Genehmigung durch die Europäischen Union erforderlich.
Einheitssteuer auf Mietverträge (cedolare secca)
Für die Besteuerung von Mieteinnahmen, kann neben der ordentlichen Besteuerung nach den IRPEF-Steuersätzen, alternativ eine Einheitssteuer (cedolare secca) in Anspruch genommen werden. Diese Einheitssteuer beträgt für Mietverträge mit gesetzlich festgelegtem Mietzins aktuell 10%. Ab 2027 wird dieser Steuersatz auf 5% gesenkt. Ein besonders günstiger Steuersatz von 1% gilt für Mietverträge mit Mietern, die noch nicht das 35. Lebensjahr erreicht haben. Die Einheitssteuer wird zudem auf gewerbliche Immobilien ausgedehnt.
Steuerabschreibungen für Wiedergewinnungsarbeiten
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 sieht eine weitere Verlängerung der günstigeren Fördersätze für die wichtigsten Bau-Boni vor. Im Jahr 2027 beträgt der reguläre Steuersatz 36%; für Ausgaben, die von Eigentümern oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts für Maßnahmen am Hauptwohnsitz getätigt werden, erhöht sich dieser Satz auf 50%. Die schrittweise Absenkung auf den ordentlichen Fördersatz von 30% (bzw. 36% in den Fällen, in denen der erhöhte Satz für den Hauptwohnsitz gilt) verschiebt sich somit auf das Jahr 2028.
Ebenfalls bestätigt wird die Verlängerung des „Möbel Bonus“ (bonus mobili).
Befreiung von der Kfz-Steuer
Die Regierung hat kürzlich die Kfz-Steuer (bollo auto) für Motorräder, sowie für Benzin-, Diesel- oder Hybridfahrzeuge mit einer Leistung bis zu 80 kW ausgesetzt. Diese Befreiung wird mit dem Haushaltsgesetz 2027 als permanente Regel vorgesehen.
Fringe Benefit
Die steuerliche Freigrenze für Fringe Benefit-Zuwendungen an Mitarbeiter liegt aktuell bei Euro 1.000, bzw. Euro 2.000 für Arbeitnehmer mit steuerlich zu Lasten lebende Kinder. Ab dem Steuerjahr 2027 wird für Mitarbeiter bis zum 30. Lebensjahr die steuerliche Freigrenze auf Euro 2.000 erhöht.
Haltet euch für weitere Update bereit!
