Die steuerliche Handhabe der Trinkgelder, stellt in Italien seit vielen Jahren ein kontroverses Thema dar. Bisher war der Standpunkt der Steuerbehörde zu diesen Zuwendungen an die Mitarbeiter sehr restriktiv. Nach deren Auffassung zählen die Trinkgelder an die Mitarbeiter zum Lohneinkommen und sind als solche voll der Einkommenssteuer und den Sozialbeiträgen zu unterwerfen. Eine explizite Regelung besteht gegenwertig nur für Croupiers in Spielkasinos, für welche zumindest eine teilweise Steuerbefreiung der Zuwendungen vorgesehen ist. Doch betrachten wir vor allem den Beherbergungs- und Restaurantsektor, so wird schnell klar, dass die Trinkgelder eine klare steuerliche Reglementierung erfordern.

Ersatzsteuer von 5 Prozent
Im Haushaltsgesetz 2023 ist eine Bestimmung enthalten, nach welcher Trinkgelder die Kunden den Mitarbeitern von Beherbergungs- und Restaurantbetrieben überlassen, durch Entrichtung einer Ersatzsteuer von 5 Prozent endbesteuert werden können. Die begünstigte Besteuerung ist dabei bis zu einer Höhe von 25 Prozent der jährlichen Bruttoentlohnung des Mitarbeiters möglich. Zudem darf das jährliche Lohneinkommen des Bediensteten nicht die Schwelle von 50.000 Euro überschreiten. Die Ersatzsteuer findet nur im Privatsektor Anwendung, wobei die entsprechenden Zuwendungen über den Arbeitergeber abgewickelt werden müssen.
Auch Pos-Zahlungen möglich
Interessant ist der Umstand, daß die Trinkgelder den Mitarbeitern auch über elektronische Zahlungsmittel des Arbeitsgebers überlassen werden können. Dieser reicht dann die entsprechenden Beträge über den Lohnstreifen an die Angestellten weiter. Im Gesetzentwurf wird dabei klargestellt, daß die der Ersatzsteuer unterworfenen Beträge, bei einer eventuellen Inanspruchnahme von Steuerförderungen oder Beihilfen durch den Angestellten berücksichtigt werden.
Eine Alternative zur Normalbesteuerung
Die vorgesehene Ersatzsteuer von 5 Prozent stellt eine Optionsmöglichkeit des Mitarbeiters dar. Fakultativ können die entsprechenden Zuwendungen der ordentlichen Besteuerung und damit auch den vorgesehenen Sozialabgaben unterworfen werden. Die Option muss dabei in schriftlicher Form an den jeweiligen Arbeitgeber gerichtet werden. Die Abführung der Steuern, unabhängig ob Ersatzbesteuert oder Normalbesteuert obliegt dem Arbeitgeber.
Fazit
Vergleicht man die italienische Gesetzgebung zur Besteuerung der Trinkgelder mit jene unserer ausländischen Nachbarn, so wird schnell die Eigenheit der italienischen Regelung klar. In Deutschland beispielsweise sind Trinkgelder steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitgeber von Dritten freiwillig überlassen werden. In anderen Ländern wiederum, sind die Trinkgelder bereits auf der Rechnung als sogenannte „service-charge“ angeführt und werden als solche besteuert.

Ein Kommentar zu „Trinkgelder: Haushaltsgesetz 2023 sieht begünstigte Besteuerung vor“