Für Kapitalgesellschaften besteht der Jahresabschluss in der Regel aus Bilanz, GuV-Rechnung, dem Bilanzanhang, sowie Lagebericht und Kapitalflussrechnung. Für Gesellschaften, die nicht an der Börse gehandelte Wertpapiere ausgegeben haben, besteht bei Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte die Möglichkeit, den Jahresabschluss in „schlankerer“ Form aufzustellen. Die entsprechenden Limits sind in Artikel 2435-bis des italienischen Zivilgesetzbuches für den verkürzten Jahresabschluss,… Weiterlesen Verkürzter Jahresabschluss – Es gelten neue Schwellen
