Das italienischen Haushaltsgesetz 2026 sieht einen neuerlichen Aufschub des Möbelbonus (Bonus mobili) bis 31. Dezember 2026 vor. Der Höchstbetrag der geförderten Kosten beträgt 5.000 Euro, wobei der Steuerbonus weiterhin 50 Prozent der getragenen Ausgaben beträgt. Die Nutzung erfolgt bekanntlich in Form von Steuerabschreibungen, aufgeteilt in 10 Jahresraten in der persönlichen Steuererklärung (Modell 730 oder Modell… Weiterlesen Möbelbonus: Wiederauflage für das Jahr 2026
Schlagwort: Steuerbegünstigung
Verminderte Körperschaftssteuer IRES
Das italienische Haushaltsgesetz 2025 sieht die Einführung eines verminderten IRES-Steuersatzes vor. Diese Steuerbegünstigung betrifft Kapitalgesellschaften die Investitionen in Hinblick Industrie 4.0 oder 5.0 tätigen und gleichzeitig den Mitarbeiterstand steigern. Bei vorliegenden dieser Voraussetzungen, kommt beschränkt auf das Steuerjahr 2025 eine Körperschaftssteuer IRES von 20%, anstatt der üblichen 24% zur Anwendung. Photo by fauxels on Pexels.com… Weiterlesen Verminderte Körperschaftssteuer IRES
Möbelbonus: Regelung für das Jahr 2025
Das italienischen Haushaltsgesetz 2025 sieht einen neuerlichen Aufschub des Möbelbonus (Bonus mobili) für das Steuerjahr 2025 vor. Der Höchstbetrag der geförderten Kosten beträgt 5.000 Euro, wobei der Steuerbonus weiterhin 50 Prozent der getragenen Ausgaben beträgt. Die Nutzung erfolgt bekanntlich in Form von Steuerabschreibungen, aufgeteilt in zehn Jahresraten in der persönlichen Steuererklärung (Modell 730 oder Modell… Weiterlesen Möbelbonus: Regelung für das Jahr 2025
Bonus Verde: Der Grün-Bonus 2023
Was gibt es Schöneres als den Tag im eigenen Garten ausklingen zu lassen? Seit einigen Jahren fördert der italienische Staat die Realisierung und Umgestaltung von Grünanlagen in Form einer Steuerabschreibung in Höhe von 36 Prozent der getragenen Kosten. Diese als „Bonus verde“ bekannte Steuerbegünstigung, wurde mit Gesetz Nr. 205/2017 eingeführt und mit dem Haushaltsgesetz 2022… Weiterlesen Bonus Verde: Der Grün-Bonus 2023
Einzelunternehmen: Privatisierung von Betriebsimmobilien 2023
Das italienische Haushaltsgesetz 2023 sieht für Einzelunternehmen eine Neuauflage der begünstigten Privatisierung von Betriebsimmobilien vor. Durch die Zahlung einer Ersatzsteuer von 8 Prozent, ist es möglich, Immobilien die mit Stichtag 31. Oktober 2022 und überdies am 01. Januar 2023 im Betriebsvermögen aufscheinen, in das Privatvermögen des Unternehmers zu überführen. Die Privatisierung hat dabei innerhalb 31.… Weiterlesen Einzelunternehmen: Privatisierung von Betriebsimmobilien 2023
