Ab 01. Januar 2023 gilt in Italien eine neue Bargeldgrenze. Diese wurde mit dem Haushaltsgesetz 2023 von 2.000 Euro auf 5.000 Euro erhöht. Zahlungen zwischen unterschiedlichen Subjekten, können demnach, bis zu einer Höhe von 4.999,99 Euro in bar abgewickelt werden. Für höhere Beträge müssen rückverfolgbare Zahlungsmittel, wie beispielweise Banküberweisungen oder POS-Zahlungen verwendet werden. Photo by… Weiterlesen Italien: Neue Bargeldgrenze ab 2023
