Kleinunternehmer und Freiberufler mit jährlichen Erlösen unter 85.000 Euro, können in Italien, das mit Gesetz Nr. 190/2014 vorgesehene Pauschalsystem, ital. „regime forfettario“ in Anspruch zu nehmen. Die Steuergrundlage wird dabei nicht wie sonst üblich analytisch aufgrund der betrieblichen Buchhaltung ermittelt, sondern erfolgt durch die Anwendung gesetzlich definierter sektoraler Rentabilitätskoeffizienten. Diese werden auf den jährlich erzielten… Weiterlesen Pauschalsystem: Zugangsvoraussetzungen für das Jahr 2026
