Das italienischen Haushaltsgesetz 2025 sieht einen neuerlichen Aufschub des Möbelbonus (Bonus mobili) für das Steuerjahr 2025 vor. Der Höchstbetrag der geförderten Kosten beträgt 5.000 Euro, wobei der Steuerbonus weiterhin 50 Prozent der getragenen Ausgaben beträgt. Die Nutzung erfolgt bekanntlich in Form von Steuerabschreibungen, aufgeteilt in zehn Jahresraten in der persönlichen Steuererklärung (Modell 730 oder Modell… Weiterlesen Möbelbonus: Regelung für das Jahr 2025
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Italien: Steueramnestie der Jahre 2018 bis 2022
Als zusätzlicher Anreiz für die Annahme des Zweijährigen-Konkordats ist mit der sogenannten Omnibus-Verordnung eine Steueramnestie für die Jahre 2018 bis 2022 vorgesehen worden. Zwar wird dieses Abkommen von der italienischen Finanzbehörde als freiwillige Berichtigung (ravvedimento) bezeichnet, treffender ist allerdings der Ausdruck Steuernachlass oder Steueramnestie. Photo by Mikhail Nilov on Pexels.com Wer hat Anspruch? Die Steueramnestie… Weiterlesen Italien: Steueramnestie der Jahre 2018 bis 2022
Steuerbonus für Wiedergewinnungsarbeiten: Ein Ausblick für 2025
Italien hat in Bezug auf die bis zum Jahr 2030 definierten Klimaziele noch einige Hürden zu nehmen. Laut EU-Richtlinie soll nämlich der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis zum Jahr 2030 um 16 Prozent gesenkt werden. Ein ehrgeiziges Ziel, wenn man bedenkt, dass laut Bericht des Verbandes der Bauunternehmen 73 Prozent des italienischen Gebäudebestandes der Energieklasse E,… Weiterlesen Steuerbonus für Wiedergewinnungsarbeiten: Ein Ausblick für 2025
Immobilienverkauf: Wann muss Gewinn versteuert werden?
Wer in Italien eine Immobilie veräußert und darauf einen Veräußerungsgewinn erzielt, so ist dieser, bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte zu versteuern. Der Absatz 1, Buchstabe b) des Artikels 67 des Einheitstextes der Einkommenssteuern (TUIR) sieht nämlich vor, dass Veräußerungsgewinne die innerhalb der Spekulationsfrist von 5 Jahren ab Erwerb, bzw. Bauende erzielt werden, zu versteuern sind. Die… Weiterlesen Immobilienverkauf: Wann muss Gewinn versteuert werden?
Steuerbonus Abbau architektonischer Barrieren: Neuerungen 2024
Im italienischen Haushaltsgesetz 2022 (Gesetz n. 234/2021) wurde ein neuer Steuerbonus für den Abbau von architektonischen Barrieren in Höhe von 75 Prozent der getragenen Kosten vorgesehen. Diese Förderung stellt eine Alternative zu den klassischen Wiedergewinnungsarbeiten (Steuerbonus 50%) im Sinne des Artikels 16-bis des Einheitstextes der Einkommenssteuern (TUIR) dar. Im Unterschied zum Letztgenannten, konnte der neue… Weiterlesen Steuerbonus Abbau architektonischer Barrieren: Neuerungen 2024
