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Investitionsbonus – Berichtigung der Rechnung

Falls das Unternehmer/Freiberufler beim Ankauf von neuen Betriebsgütern den im Jahr 2020 neu eingeführten Investitionsbonus in Anspruch nehmen möchte, so ist auf der Rechnung zwingend der Hinweis auf das Fördergesetz (Art. 1, Abs. 184-194 Gesetz Nr. 160/2019) anzugeben. Bei nicht-Angabe, kann die Steuervergünstigung von der Finanzbehörde aberkannt werden. In zwei Auskunftsverfahren hat die Einnahmenagentur kürzlich… Weiterlesen Investitionsbonus – Berichtigung der Rechnung