Mit dem Bilanzgesetz 2021 wurde auch die Aufwertung von Grundstücken und nicht börsennotierten Beteiligungen um ein weiteres Jahr verlängert. Aufgewertet werden können die genannten Güter, sofern diese zum 1. Januar 2021 im Eigentum von Privatpersonen, einfachen Gesellschaften oder nicht gewinnorientierten Körperschaften waren. Die Aufwertung muss auf Grundlage einer beeidigten Schätzung beruhen, die von einem Techniker… Weiterlesen Aufwertung von Grundstücken und nicht börsennotierten Beteiligungen
