Für in Italien ansässige Kleinunternehmer und Freiberufler mit Erlösen bzw. Einnahmen von nicht mehr als 65.000 Euro im Jahr, besteht die Möglichkeit das im Gesetz Nr. 190/2014 vorgesehene Pauschalsystem (regime forfettario) in Anspruch zu nehmen. Die Steuergrundlage wird dabei nicht wie sonst üblich analytisch aufgrund der betrieblichen Buchhaltung ermittelt. Ausgangspunkt für die Steuerberechnung, sind vielmehr… Weiterlesen Flat-Tax: Neue Zugangsvoraussetzungen für das Jahr 2023
