Italien hat in Bezug auf die bis zum Jahr 2030 definierten Klimaziele noch einige Hürden zu nehmen. Laut EU-Richtlinie soll nämlich der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis zum Jahr 2030 um 16 Prozent gesenkt werden. Ein ehrgeiziges Ziel, wenn man bedenkt, dass laut Bericht des Verbandes der Bauunternehmen 73 Prozent des italienischen Gebäudebestandes der Energieklasse E,… Weiterlesen Steuerbonus für Wiedergewinnungsarbeiten: Ein Ausblick für 2025
Verkürzter Jahresabschluss – Es gelten neue Schwellen
Für Kapitalgesellschaften besteht der Jahresabschluss in der Regel aus Bilanz, GuV-Rechnung, dem Bilanzanhang, sowie Lagebericht und Kapitalflussrechnung. Für Gesellschaften, die nicht an der Börse gehandelte Wertpapiere ausgegeben haben, besteht bei Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte die Möglichkeit, den Jahresabschluss in „schlankerer“ Form aufzustellen. Die entsprechenden Limits sind in Artikel 2435-bis des italienischen Zivilgesetzbuches für den verkürzten Jahresabschluss,… Weiterlesen Verkürzter Jahresabschluss – Es gelten neue Schwellen
Immobilienverkauf: Wann muss Gewinn versteuert werden?
Wer in Italien eine Immobilie veräußert und darauf einen Veräußerungsgewinn erzielt, so ist dieser, bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte zu versteuern. Der Absatz 1, Buchstabe b) des Artikels 67 des Einheitstextes der Einkommenssteuern (TUIR) sieht nämlich vor, dass Veräußerungsgewinne die innerhalb der Spekulationsfrist von 5 Jahren ab Erwerb, bzw. Bauende erzielt werden, zu versteuern sind. Die… Weiterlesen Immobilienverkauf: Wann muss Gewinn versteuert werden?
Zahlungsvordruck F24: Neuerungen ab 01. Juli 2024
Im italienischen Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz Nr. 213/2023) sind eine Reihe von Einschränkungen in Bezug auf die Verrechnung von Guthaben über den Zahlungsvordruck F24 vorgesehen worden. Diese Neuerungen sind mit 01. Juli 2024 in Kraft getreten. Photo by Karolina Kaboompics on Pexels.com Verwendung des Datenkanals der Agentur der Einnahmen Ab 1. Juli 2024 ist die Verrechnung… Weiterlesen Zahlungsvordruck F24: Neuerungen ab 01. Juli 2024
Steuerbonus Abbau architektonischer Barrieren: Neuerungen 2024
Im italienischen Haushaltsgesetz 2022 (Gesetz n. 234/2021) wurde ein neuer Steuerbonus für den Abbau von architektonischen Barrieren in Höhe von 75 Prozent der getragenen Kosten vorgesehen. Diese Förderung stellt eine Alternative zu den klassischen Wiedergewinnungsarbeiten (Steuerbonus 50%) im Sinne des Artikels 16-bis des Einheitstextes der Einkommenssteuern (TUIR) dar. Im Unterschied zum Letztgenannten, konnte der neue… Weiterlesen Steuerbonus Abbau architektonischer Barrieren: Neuerungen 2024
