Steuerbegünstigung

Erstwohnungskauf: Begünstigung für Personen unter 36 Jahren

Für Personen unter 36 Jahren sieht das Gesetzesdekret Nr. 73/2021 (Sostegni-bis) eine Förderung für den Erwerb der Erstwohnung vor. Diese besteht in einer Befreiung von der Register-, Hypothekar und Katastersteuer, sowie in der Gewährung eines Steuerguthabens auf die bezahlte Mehrwertsteuer des Immobilienkaufs. Die Begünstigung kann für Kaufverträge die im Zeitraum 26. Mai 2020 bis zum… Weiterlesen Erstwohnungskauf: Begünstigung für Personen unter 36 Jahren

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Mehrwertsteuererklärung 2022

Die Einnahmenagentur hat vor Kurzen den Vordruck und die Anleitungen der Mehrwertsteuererklärung für das Steuerjahr 2021 erlassen. Das Modell ist im Zeitfenster zwischen dem 1. Februar und den 2. Mai 2022 in elektronsicher Form zu versenden. Eine frühzeitige Abgabe ermöglicht eine schnelle Verrechnung, bzw. Erstattung eventueller Guthaben. Wird die Erklärung innerhalb 28. Februar 2022 eingereicht,… Weiterlesen Mehrwertsteuererklärung 2022

Steuerbegünstigung

Neuer Steuerbonus für den Abbau von architektonischen Barrieren

Für bauliche Eingriffe zum Abbau von architektonischen Barrieren in bestehenden Gebäuden, wird für das Jahr 2022 ein neuer Steuerbonus in Höhe von 75 Prozent der getragenen Kosten eingeführt. Es handelt sich dabei um einen Steuerabsetzbetrag der sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen und Freiberufler in Anspruch genommen werden kann. Die Aufteilung der Steuerbegünstigung erfolgt… Weiterlesen Neuer Steuerbonus für den Abbau von architektonischen Barrieren

Haushaltsgesetz · Steuerbegünstigung

Verlängerung der verschiedenen Steuerabzüge im Bausektor

Mit dem Haushaltsgesetz 2022 wurden grundsätzlich alle bestehenden Steuerbegünstigungen im Bausektor verlängert. Für folgende Förderungen wurde vom Gesetzgeber ein Aufschub bis Jahresende 2024 gewährt: Der IRPEF-Steuerabsetzbetrag von 50% für Wiedergewinnungsarbeiten an Gebäuden im Sinne des Art. 16-bis des TUIR. Für diese Förderung ist weiterhin ein Höchstbetrag von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit vorgesehen. Die bestehenden Regelungen… Weiterlesen Verlängerung der verschiedenen Steuerabzüge im Bausektor

Haushaltsgesetz · Steuerrecht

Horizontale Verrechnung: Neuer Höchstbetrag vorgesehen

Ab 1. Januar 2022 gilt als Höchstbetrag für die „horizontale“ Verrechnung von Steuerguthaben über das Modell F24, bzw. für die Rückforderung über das Steuerkonto (Conto fiscale) die Schwelle von 2 Millionen Euro. Die bereits von Dekret Sostegni-bis für das Jahr 2021 vorgesehene Erhöhung auf die genannte Schwelle wird somit bestätigt. Für Steuerguthaben aus Begünstigungen, die… Weiterlesen Horizontale Verrechnung: Neuer Höchstbetrag vorgesehen