Für in Italien ansässige Kleinunternehmer und Freiberufler mit Erlösen bzw. Einnahmen von nicht mehr als 65.000 Euro im Jahr, besteht die Möglichkeit das im Gesetz Nr. 190/2014 vorgesehene Pauschalsystem (regime forfettario) in Anspruch zu nehmen. Die Steuergrundlage wird dabei nicht wie sonst üblich analytisch aufgrund der betrieblichen Buchhaltung ermittelt. Ausgangspunkt für die Steuerberechnung, sind vielmehr… Weiterlesen Flat-Tax: Neue Zugangsvoraussetzungen für das Jahr 2023
Kategorie: Steuerrecht
Trinkgelder: Haushaltsgesetz 2023 sieht begünstigte Besteuerung vor
Die steuerliche Handhabe der Trinkgelder, stellt in Italien seit vielen Jahren ein kontroverses Thema dar. Bisher war der Standpunkt der Steuerbehörde zu diesen Zuwendungen an die Mitarbeiter sehr restriktiv. Nach deren Auffassung zählen die Trinkgelder an die Mitarbeiter zum Lohneinkommen und sind als solche voll der Einkommenssteuer und den Sozialbeiträgen zu unterwerfen. Eine explizite Regelung… Weiterlesen Trinkgelder: Haushaltsgesetz 2023 sieht begünstigte Besteuerung vor
Dividendenbesteuerung: Übergangsregelung bis 31. Dezember 2022
Mit dem Bilanzgesetz 2018 (Gesetz Nr. 205/2017) wurde die Dividendenbesteuerung von Beteiligungen die von natürlichen Personen, sprich außerhalb der Unternehmertätigkeit gehalten werden, vereinheitlicht. Die Quellenbesteuerung auf Dividenden wurde dabei bei 26 Prozent festgesetzt, unabhängig davon, ob es sich um eine wesentliche oder eine nicht wesentliche Beteiligung handelt. Bei nicht börsennotierten Unternehmen liegt eine wesentliche Beteiligung… Weiterlesen Dividendenbesteuerung: Übergangsregelung bis 31. Dezember 2022
Ausdehnung der elektronischen Rechnung
Der italienische Staat forciert weiterhin die Verbreitung der elektronischen Rechnung. Ab 1. Juli 2022 werden auch die Steuerpflichtigen, welche die sogenannte Vorteilsregelung laut Gesetzesdekrets Nr. 98/2011 (regime dei minimi) anwenden, sowie die Betriebe im Pauschalsystem laut Gesetz Nr. 190/2014 (regime forfettario) zur Ausstellung und Übermittlung der elektronischen Rechnung verpflichtet. Selbiges gilt auch für Amateursportvereine laut… Weiterlesen Ausdehnung der elektronischen Rechnung
Horizontale Verrechnung: Neuer Höchstbetrag vorgesehen
Ab 1. Januar 2022 gilt als Höchstbetrag für die „horizontale“ Verrechnung von Steuerguthaben über das Modell F24, bzw. für die Rückforderung über das Steuerkonto (Conto fiscale) die Schwelle von 2 Millionen Euro. Die bereits von Dekret Sostegni-bis für das Jahr 2021 vorgesehene Erhöhung auf die genannte Schwelle wird somit bestätigt. Für Steuerguthaben aus Begünstigungen, die… Weiterlesen Horizontale Verrechnung: Neuer Höchstbetrag vorgesehen
