Bargeldgrenze

Italien: Neue Bargeldgrenze ab 2023

Ab 01. Januar 2023 gilt in Italien eine neue Bargeldgrenze. Diese wurde mit dem Haushaltsgesetz 2023 von 2.000 Euro auf 5.000 Euro erhöht. Zahlungen zwischen unterschiedlichen Subjekten, können demnach, bis zu einer Höhe von 4.999,99 Euro in bar abgewickelt werden. Für höhere Beträge müssen rückverfolgbare Zahlungsmittel, wie beispielweise Banküberweisungen oder POS-Zahlungen verwendet werden. Photo by… Weiterlesen Italien: Neue Bargeldgrenze ab 2023

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Bargeldgrenze: Schwelle von 2.000 Euro wiederhergestellt

Ab 01. Januar 2022 gilt in Italien bei Bargeldzahlungen zwischen unterschiedlichen Subjekten nicht mehr die Grenze von 999,99 Euro, sondern diese bleibt wie ursprünglich vorgesehen bei 1.999,99 Euro. Im Zuge der Umwandlung des Dekrets „Milleproroghe“ in ein Gesetz, wurde die alte Bargeldgrenze wiederhergestellt und gilt nun bis zum 01. Januar 2023. Für höhere Geldsummen müssen… Weiterlesen Bargeldgrenze: Schwelle von 2.000 Euro wiederhergestellt