Aufwertung

Wiederauflage: Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen

Mit der Eilverordnung „decreto energia“ ist die Aufwertung von Grundstücken und nicht börsennotierten Beteiligungen neuerlich verlängert worden. Aufgewertet werden können die genannten Güter, sofern sich diese zum 1. Januar 2022 im Eigentum von Privatpersonen, einfachen Gesellschaften oder nicht gewerbliche Körperschaften befanden. Die Aufwertung muss auf Grundlage einer durch einen Techniker (Geometer, Steuerberater) beeideten Schätzung erfolgen.… Weiterlesen Wiederauflage: Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen

Aufwertung

Aufwertung für Hotels und Beherbergungsbetriebe

Die mit der sogenannten Liquiditätsverordnung (Art. 6-bis, Gesetzesdekret Nr. 23/2020) vorgesehene Aufwertung für Unternehmensgüter und Beteiligungen von Hotels und Beherbergungsbetriebe, geht in die zweite Runde.  Wie bereits für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020, kann diese kostenlose Aufwertung auch im Geschäftsjahr 2021 oder in beiden Geschäftsjahren vorgenommen werden. Die Aufwertungsmöglichkeit in Anspruch nehmen können alle Unternehmen, unabhängig… Weiterlesen Aufwertung für Hotels und Beherbergungsbetriebe