Mit dem Haushaltsgesetz 2022 wurden grundsätzlich alle bestehenden Steuerbegünstigungen im Bausektor verlängert. Für folgende Förderungen wurde vom Gesetzgeber ein Aufschub bis Jahresende 2024 gewährt: Der IRPEF-Steuerabsetzbetrag von 50% für Wiedergewinnungsarbeiten an Gebäuden im Sinne des Art. 16-bis des TUIR. Für diese Förderung ist weiterhin ein Höchstbetrag von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit vorgesehen. Die bestehenden Regelungen… Weiterlesen Verlängerung der verschiedenen Steuerabzüge im Bausektor
Autor: dott. Alessandrini Erwin
Horizontale Verrechnung: Neuer Höchstbetrag vorgesehen
Ab 1. Januar 2022 gilt als Höchstbetrag für die „horizontale“ Verrechnung von Steuerguthaben über das Modell F24, bzw. für die Rückforderung über das Steuerkonto (Conto fiscale) die Schwelle von 2 Millionen Euro. Die bereits von Dekret Sostegni-bis für das Jahr 2021 vorgesehene Erhöhung auf die genannte Schwelle wird somit bestätigt. Für Steuerguthaben aus Begünstigungen, die… Weiterlesen Horizontale Verrechnung: Neuer Höchstbetrag vorgesehen
Fassaden-Bonus: Verlängerung um ein weiteres Jahr
Großes Aufatmen in der Baubranche! Der Fassadenbonus (bonus facciate) wird nun doch, allerdings mit einer Reduzierung der Steuerabschreibung auf 60% der Kosten, bis Jahresende 2022 verlängert. Anspruch auf die Förderung haben neben Privatpersonen auch Unternehmen und Freiberufler für deren gewerblich genutzten Immobilien. Der Fassaden-Bonus gilt nur für Gebäude, unabhängig von deren Katasterkategorie, die sich in… Weiterlesen Fassaden-Bonus: Verlängerung um ein weiteres Jahr
Befreiung von der Wertschöpfungssteuer IRAP
Ab dem Steuerjahr 2022 sind Einzelfirmen und Freiberufler gänzlich von der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP befreit. der Der Staat löst hier eine seit Jahren andauernde Streitfrage der autonomen Organisation bzw. Betriebsstruktur, die man nun in den genannten Fällen als nicht vorhanden ansieht. Ab dem Steuerjahr 2022 gelten somit nur mehr Gesellschaften bzw. Freiberufler-Sozietäten als IRAP-Pflichtig, da… Weiterlesen Befreiung von der Wertschöpfungssteuer IRAP
Möbelbonus: Verlängerung bis Ende 2024
Der mit Gesetzesdekret Nr. 63/2013 eingeführte Möbelbonus, wird mit Änderungen auch für die Jahre 2022, 2023 und 2024 vorgesehen. Die Spesendeckelung wird dabei für das Jahr 2022 bei 10.000 Euro, für die Jahre 2023 und 2024 bei 5.000 Euro festgelegt. Der Möbelbonus sieht bekanntlich einen Steuerabsetzbetrag von 50% auf den effektiv getragenen Kosten vor, wobei… Weiterlesen Möbelbonus: Verlängerung bis Ende 2024
