Das italienische Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025) sieht für Unternehmen die Einführung bzw. Wiedereinführung der Sonderabschreibungen vor. Diese ersetzen ab 1. Januar 2026 die Steuergutschriften (crediti d’imposta) für Industrie 4.0 und Transition 5.0.

Wer hat Anspruch?
Die neuen Hyper-Abschreibungen können von allen Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform oder dem gewählten Buchhaltungssystem (Ordentliche oder Einfache Buchhaltung) in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind Freiberufler, sowie Unternehmer die das Pauschalsystem (regime forfettario) in Anspruch nehmen. Für landwirtschaftliche Betriebe, die das Einkommen nach den Katastererträgen ermitteln, gilt eine spezifische Förderung in Form von Steuergutschriften. Unternehmen, die sich in der Liquidationsphase oder einem Konkursverfahren befinden, sind von den Hyper-Abschreibungen ausgeschlossen.
Welche Maschinen und Anlagen werden gefördert?
Die Hyper-Abschreibungen stehen für Neuinvestitionen zu, die in der Tabelle IV und V des Haushaltsgesetzes 2026 gelistet sind und welche an das Produktionssystem bzw. an das Liefernetzwerk angebunden sind. Es handelt sich dabei vorwiegend um Sachanlagen, bzw. immaterielle Anlagegüter (Software) nach den Merkmalen Industrie 4.0 oder Transition 5.0. Zudem werden Fotovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung und eventuelle Stromspeicher gefördert. Die Investitionen müssen dabei Betriebsstätten auf dem italienischen Staatsgebiet betreffen.
Für welchen Zeitraum gelten die Hyper-Abschreibungen?
Die Hyper-Abschreibungen betreffen Investitionen, die im Zeitraum 01. Januar 2026 bis zum 30. September 2028 durchgeführt werden. Die entsprechenden Anlagegüter müssen in einem EU-Land oder in einem Land es Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) hergestellt worden sein.
Wie funktioniert die Förderung?
Bei den Hyper-Abschreibungen handelt es sich um eine Förderung bei welcher die Anschaffungskosten in Bezug der Abschreibungen, bzw. der Leasing-Raten erhöht werden. Durch die erhöhten Abschreibungen, kann über die Abschreibedauer (in der Regel mehrere Jahre), relevante Steuervorteile erzielt werden. Wenn ein Unternehmen beispielweise 100.000 Euro für eine neue Anlage investiert, so können durch die Förderung Abschreibungen auf einem Betrag von 280.000 Euro angesetzt werden. Bei einem IRES-Satz von 24% ergibt sich über die Abschreibedauer eine Steuerersparnis von 43.200 Euro (180.000 * 24%). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann aufgrund der Steuerprogression der Einkommenssteuer IRPEF der Steuervorteil sogar noch höher ausfallen!
WICHTIG: Die erhöhten Abschreibungen oder Leasing-Raten gelten steuerlich nur in Bezug der Einkommenssteuer IRPEF bzw. der Körperschaftssteuer IRES. Für die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP sind die Hyper-Abschreibungen nicht relevant. Die zusätzlichen Abschreibungen werden außerbuchhalterisch, über die steuerliche Mehr/Weniger Rechnung geltend gemacht.
Wie ist die Erhöhung gestaffelt?
Der Gesetzgeber hat für Investitionen, die in der genannten Tabelle IV und V gelistet sind, folgende Zuschläge der Anschaffungskosten vorgesehen:
| Investitionssumme | Erhöhung der Anschaffungskosten |
|---|---|
| Bis 2,5 Mio. Euro | 180% |
| Von 2,5 Mio. bis 10 Mio. Euro | 100% |
| Von 10 Mio. bis 20 Mio. Euro | 50% |
Was ist sonst noch zu beachten?
Die Inanspruchnahme setzt die Einhaltung der Arbeitssicherheitsbestimmungen im entsprechenden Sektor, sowie die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer voraus. Die Hyper-Abschreibungen können mit anderen Förderungen kumuliert werden, sofern die Summe der verschiedenen Förderungen nicht die eigentlichen Investitionskosten überschreiten. Werden Anlagen, für welche die Hyper-Abschreibungen in Anspruch genommen werden, veräußert, oder an Betriebsstätten ins Ausland überstellt, gehen die noch ausständigen Raten der Hyper-Abschreibungen verloren.
Die Beantragung der Förderung erfolgt über die GSE-Plattform, über welche die entsprechenden Bestätigungen und Mitteilungen telematisch einzureichen sind. Für operative Umsetzung ist vom Ministerium (MiMiT) eine entsprechende Durchführungsbestimmung erlassen worden, welche gegenwertig noch nicht veröffentlicht wurde.

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