Ab dem 1. Januar 2025 gelten für die Zahlung bzw. der Annullierung von Mitteilungen der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) neue Fälligkeiten. In der Regel handelt es sich dabei um die sogenannten „avvisi bonari“, also die Gütlichen Mahnbescheide, die sich auf die Abgabe einer Steuererklärung berufen. In der Vergangenheit galt für diese Mitteilungen eine Zahlungsfrist, bzw. ein Einspruchsrecht von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens. Für die ab 1. Januar 2025 von der Finanzbehörde ausgearbeiteten Mitteilungen, ist diese Frist auf 60 Tage erhöht worden.

Welche Mitteilungen an den Steuerzahler gibt es?
Grundsätzlich kann man bei den genannten Mahnbescheiden zwischen drei Arten unterscheiden:
- Mitteilungen aus den automatisierten Kontrollen der Steuererklärungen im Sinne des Artikels 36-bis des D.P.R. 600/1973, bzw. Artikels 54-bis des Mehrwertsteuergesetzes
- Mitteilungen aus den formellen Kontrollen der Steuererklärungen im Sinne des Artikels 36-ter des D.P.R. 600/1973
- Mitteilungen für Einkommen die der getrennten Besteuerung unterliegen
Mitteilungen aus den automatisierten Kontrollen der Steuererklärungen
Es handelt sich dabei um automatisierte Überprüfungen der eingereichten Steuererklärungen (Einkommenssteuer, IRAP, Mehrwertsteuer, Modell 770). Im Fokus steht dabei die fristgerechte Abführung der geschuldeten Steuern, sowie die korrekte Verrechnung von Steuerguthaben über den Zahlungsvordruck Modell F24. Auch der Übertrag von Steuerguthaben aus der vorhergehenden Steuererklärung, sowie die Verrechnung eventueller Verlustvorträge ist Teil dieser Kontrolle. Aufgedeckte Unregelmäßigkeiten münden schlussendlich in die genannten Gütlichen Mahnbescheide.
Wird der Zahlungsaufforderung im Mahnbescheid innerhalb von 60 Tagen nachgekommen, gewährt die Steuerbehörde eine Reduzierung der Verwaltungsstrafe. Nach Ablauf der genannten Frist kommt die volle Strafe zur Anwendung und der Betrag wird der Steuereinhebungsstelle zur Eintreibung übergeben. Innerhalb der genannten 60 Tage kann der Steuerzahler der Finanzbehörde die Gründe aufzeigen, weshalb die angelasteten Beträge unberechtigt sind. Hierfür sind entsprechende Beweiselemente vorzulegen.
WICHTIG: Besondere Vorsicht gilt bei Erhalt von automatisierten Kontrollen, die die geschuldeten Steuern aufgrund der Annahme des Vorab-Vergleichs (concordato preventivo) betreffen. Werden die genannten Mahnbescheide nicht innerhalb von 60 Tagen nach deren Erhalt beglichen, droht ein Verfall des Konkordats. Die Finanzbehörde hat zudem klargestellt, dass für die geforderten Beträge keine Ratenzahlung in Anspruch genommen werden kann.
Mitteilungen infolge der formellen Kontrolle der Steuererklärungen
Anhand dieser Kontrolle überprüft die Steuerbehörde, ob die in der Steuererklärung angeführten Daten mit den Daten aus den vom Steuerzahler aufbewahrten Unterlagen übereinstimmen. Dabei kann das Amt die entsprechenden Belege zur Überprüfung einfordern. Wenn die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, um die Richtigkeit der erklärten Daten zu belegen, erhält der Steuerzahler eine Mitteilung, aus welcher die Ergebnisse der formellen Kontrolle hervorgehen. Dasselbe gilt, wenn der Steuerzahler der Aufforderung des Amtes nicht innerhalb der Frist von 30 nachkommt.
Die Agentur der Einnahmen hat die formellen Kontrollen der Steuererklärungen innerhalb 31. Dezember des zweiten Jahres nach Abgabe der Steuererklärung durchzuführen. Ergeben sich bei der Überprüfung Unregelmäßigkeiten, so können die anfallenden Sanktionen innerhalb von 60 Tagen begünstigt abgefunden werden.
Mitteilungen betreffend Einkommen die der getrennten Besteuerung unterliegen
Bei diesen Mitteilungen handelt es sich um Steuernachzahlungen die Einkommen betreffen, welche der getrennten Besteuerung (tassazione separata) unterliegen. Die genannten Einkommen unterliegen dabei in der Regel einer Akontozahlung. Eine Nachbesteuerung erfolgt mittels eines von der Steuerbehörde ermittelten Durchschnittssteuersatzes des Steuerpflichtigen. Als klassisches Beispiel für Einkommen, die der getrennten Besteuerung unterliegen, kann die Abfertigung nach Auflösung eines Arbeitsvertrages (indennità di fine rapporto) genannt werden.
WICHTIG: Es gilt zu bemerken, dass die Zahlungsfrist für Beträge, die die getrennte Besteuerung betreffen, weiterhin 30 Tage beträgt!
Wie werden die Mitteilungen über Unregelmäßigkeiten zugestellt?
Die Zustellung der Gütlichen Mahnbescheide an die Steuerzahler erfolgt in der Regel über einen der folgenden Kanäle:
- Per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung an das Steuerdomizil des Steuerzahlers
- An eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), die in Italien einem Einschreiben mit Rückschein gleichgestellt ist. Diese Form der Zustellung betrifft Unternehmer und Freiberufler, welche laut Gesetz eine zertifizierte E-Mail-Adresse besitzen müssen.
- Über den Entratel-Kanal an den Steuerberater der die Erklärung telematisch übermittelt hat. Hierfür muss eine entsprechende Option in der Steuererklärung vorliegen.
Aussetzung der Fristen für den Monat August
Die von der Steuerbehörde zugestellten Gütlichen Mahnbescheide unterliegen im Zeitraum 1. August bis 4. September einer Fristaussetzung. Erhält der Steuerzahler beispielsweise eine Mitteilung aus den automatisierten Kontrollen am 7. Juli, dann gilt (unter der Berücksichtigung der Fristaussetzung) als Zahlungsfälligkeit der 10. Oktober.
Ratenzahlung der geschuldeten Beträge
Die aus den Mahnbescheiden geforderten Beträge können auch in Raten bezahlt werden. Die erhobene Steuerschuld kann dabei in maximal 20 vierteljährlichen Raten aufgeteilt werden. Die Bezahlung der ersten Rate hat innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen. Für die Erstellung des individuellen Tilgungsplans, wird auf der Homepage der Agentur der Einnahmen eine entsprechende Softwarelösung bereitgestellt.
