Steuerbegünstigung

Möbelbonus: Regelung für das Jahr 2025

Das italienischen Haushaltsgesetz 2025 sieht einen neuerlichen Aufschub des Möbelbonus (Bonus mobili) für das Steuerjahr 2025 vor. Der Höchstbetrag der geförderten Kosten beträgt 5.000 Euro, wobei der Steuerbonus weiterhin 50 Prozent der getragenen Ausgaben beträgt. Die Nutzung erfolgt bekanntlich in Form von Steuerabschreibungen, aufgeteilt in zehn Jahresraten in der persönlichen Steuererklärung (Modell 730 oder Modell Redditi PF).

Möbelbonus 2025
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Wer hat Anspruch auf die Steuerbegünstigung?

Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Möbelbonus, gilt die Durchführung von Wiedergewinnungsarbeiten an einer Wohnung, bzw. an den Gemeinschaftsteilen eines Wohngebäudes. Die begünstigten Eingriffe sind in Artikel 16-bis des Einheitstextes der Einkommenssteuer (TUIR) enthalten. Es handelt sich dabei um Sanierungs-, Restaurierungs- oder außerordentliche Instandhaltungsarbeiten an den genannten Immobilien. Die entsprechende Baubeginnmeldung darf nicht vor dem 1. Januar 2024 datiert sein.

Keinen Anspruch auf den Möbelbonus gewähren die unter der Begünstigung der Wiedergewinnungsarbeiten fallenden Arbeiten zum Einbruchschutz, sowie zur Realisierung von Autostellplätzen und Garagen.  Es gilt zudem zu berücksichtigen, dass der Möbelbonus nur jener Person zusteht, der auch die entsprechenden Kosten der Wiedergewinnungsarbeiten getragen hat. Werden beispielsweise die Maßnahmen nur von einem Ehepartner getragen und die Einrichtungsgegenstände vom anderen Ehepartner erworben, steht der Möbel keinen der beiden Eheleute zu.

Was wird gefördert?

Begünstigt wird der Ankauf von Möbeln und Haushaltsgroßgeräten wie Backöfen, Kühlschränke, Wasch- und Spülmaschinen, einschließlich Lieferung und der Montagekosten. Die Geräte müssen dabei folgende Energieklassen aufweisen:

GerätEnergieklasse
BackofenMindestens Klasse „A“
Waschmaschine/Spülmaschine/TrocknerMindestens Klasse „E“
Kühlschrank/KühltruheMindestens Klasse „F“

In Bezug auf die geförderten Möbel nennt die Agentur der Einnahmen beispielhaft folgende Güter: Betten, Schränke, Kommoden, Bücherregale, Tische, Stühle, Nachttische, Sofas, Matratzen und Beleuchtungskörper.

Was ist ausgeschlossen?

Explizit vom Steuerbonus ausgeschlossen werden die Haushaltskleingeräte wie Toaster, Fritteusen, Staubsauger oder Bügeleisen. Ebenso ausgeschlossen sind der Ankauf von Türen, Bodenbelägen und Vorhängen.

Nur mittels elektronischer Zahlung!

Um den Möbelbonus in Anspruch nehmen zu können, hat die Bezahlung der Güter mittels Banküberweisung oder per Kredit- oder Debitkarten zu erfolgen. Bei Bar- oder Scheckzahlung geht der Anspruch auf die Förderung verloren. Wird die Bezahlung mittels Banküberweisung vorgenommen, so sind beim Auftrag keine spezifischen Angaben wie beispielsweise bei den Wiedergewinnungsarbeiten nötig. Beim Kauf von Haushaltsgroßgeräten ist in eine Meldung an die Energiebehörde Enea vorgesehen.

Neu: Beitrag „bonus elettrodomestici“

Im Haushaltsgesetz 2025 neu vorgesehen, wird ein Beitrag in Höhe von 30 Prozent der Kosten für den Austausch von Haushaltsgroßgeräten. Dieser Beitrag betrifft Endverbraucher, die ein bestehendes Gerät durch ein neues, in der EU hergestelltes Gerät der Energieklasse „B“ ersetzen. Der Beitrag ist bei 100 Euro pro Haushaltsgerät gedeckelt. Für Familien mit einem ISEE-Wert von weniger als 25.000 Euro gilt eine Deckelung von 200 Euro. Für die Umsetzung der Förderung, wird auf eine noch zu erlassende Durchführungsbestimmung verwiesen.

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