Die italienische Regierung hat vor kurzen den Entwurf des Haushalts- bzw. Bilanzgesetzes 2024 vorgestellt, welcher anschließend an das Parlament zur weiteren Diskussion weitergeleitet wurde. Die endgültige Verabschiedung hat bis spätestens 31. Dezember 2023 zu erfolgen. Flankiert wird das Haushaltsgesetz heuer von einer Reihe an Begleitverordnungen zur Umsetzung der Steuerreform (siehe unser Artikel). Einen zentralen Punkt nimmt dabei die IRPEF-Reform ein, deren Auswirkungen sich für Rentner und Arbeitnehmer bereits in der Rente, bzw. im Lohnstreifen des Monats Januar 2024 niederschlagen werden.

Kurzer historischer Abriss
Die italienische Einkommenssteuer IRPEF (Imposta sul reddito delle persone fisiche) wurde im Jahr 1974 eingeführt. Sie sah nicht weniger als 32! Einkommensklassen mit Steuersätzen in Höhe von 10 bis 72 Prozent vor. Die IRPEF ist eine Subjektsteuer und betrifft natürliche Personen mit Wohnsitz in Italien, bzw. Ausländer, für deren auf dem italienischen Staatsgebiet erwirtschafteten Einkommen. Sie ist an die persönliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen angepasst, wobei dieses Prinzip durch die progressiv ausgestalteten Steuersätze umgesetzt wird. Im Laufe der Jahre wurde die genannten Steuerklassen sukzessive reduziert, wobei für die Einkommensteuer IRPEF aktuell vier Steuersätze in Höhe von 23 bis 43 Prozent vorgesehen sind.
IRPEF-Reform: Was ist geplant?
Es wird einleitend festgehalten, daß aufgrund der fehlenden finanziellen Deckung, die IRPEF-Reform zunächst auf das Steuerjahr 2024 beschränkt wird. Im Wesentlichen werden dabei die IRPEF-Steuerklassen von gegenwertig vier auf nur drei Steuerklassen reduziert. Dies erfolgt durch Zusammenlegung der beiden Steuersätze von 23 und 25 Prozent, wobei die erste Einkommensklasse auf 28.000 Euro ausgedehnt wird. Die beiden restlichen Steuerklassen bleiben unverändert.
| Steuerklassen 2023 | Steuersatz |
|---|---|
| Einkommen bis 15.000 Euro | 23% |
| Einkommen ab 15.000 bis 28.000 Euro | 25% |
| Einkommen ab 28.000 bis 50.000 Euro | 35% |
| Einkommen ab 50.000 Euro | 43% |
| Steuerklassen 2024 | Steuersatz |
|---|---|
| Einkommen bis 28.000 Euro | 23% |
| Einkommen ab 28.000 bis 50.000 Euro | 35% |
| Einkommen ab 50.000 Euro | 43% |
Durch die Zusammenlegung kann eine maximale Steuerersparnis von 260 Euro erzielt werden. Zudem wird der Steuerabzug für abhängige Arbeit von 1.880 auf 1.955 Euro erhöht. Dieser Betrag gilt bis zu einem Gesamteinkommen von 15.000 Euro, wobei sich das steuerfreie Einkommen (no tax area) auf 8.500 Euro erhöht. Da diese Maßnahmen indirekt Auswirkungen auf den regionalen und kommunalen IRPEF-Zuschlag haben, müssen die entsprechenden Behörden bis spätestens 15. April 2024 ihre geltenden Zuschläge neu festlegen.
Kürzung der Steuerabzüge
Für Steuerzahler die ein Gesamteinkommen von mehr als 50.000 Euro aufweisen, werden Steuerabzüge von der Einkommenssteuer IRPEF um einen Pauschalbetrag von 260 Euro gekürzt. Es geht dabei um Aufwände, für welche laut Einheitstext der Einkommenssteuer (TUIR) ein Steuerabzug in Höhe von 19 Prozent vorgesehen ist. Von der Bestimmung explizit ausgeschlossen sind die Gesundheitsausgaben, Spenden an Parteien, sowie Prämien für Elementarversicherungen.
Sachbezüge – Fringe benefit 2024
Die steuerfreie Schwelle für freiwillige Zuwendungen an Mitarbeitern wird für das Jahr 2024 von 258,23 auf 1.000 Euro erhöht. Für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern, sind freiwillige Zuwendungen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Als zu Lasten lebende Kinder, gelten jene mit einem Jahreseinkommen von bis zu 2.840,51 Euro, für Kinder bis zu 24 Jahren gilt eine höhere Schwelle von 4.000 Euro.
Neben den Geschenken an Mitarbeiten, kann der Sachbezug auch in Form einer Rückvergütung von Gas- und Stromrechnungen, sowie der Gebühren für die Wasserversorgung durch den Arbeitgeber gewährt werden. Wird die steuerfreie Schwelle für freiwillige Zuwendungen überschritten, ist der gesamte Sachbezug vom Arbeitnehmer der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben zu unterwerfen.
Stay tuned for the updates!

Ein Kommentar zu „Haushaltsgesetz 2024: IRPEF-Reform schreitet voran“