Förderungen

Förderung für Ladesäulen: Jetzt kann angesucht werden!

Im Gesetzesdekret Nr. 104/2020 (Decreto agosto) wurden unter anderem Finanzmittel zur Förderung der Elektromobilität in Höhe von 90 Millionen Euro vorgesehen.  Es geht dabei um staatliche Kostenbeiträge für den Erwerb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Nachdem die entsprechende Durchführungsbestimmung im August 2021 von Ministerium für den ökologischen Wandel (Mase) erlassen wurde, ist die Agentur „Invitalia“ mit der Abwicklung der Gesuchstellung beauftrag worden. Diese hat kürzlich den Ablauf und die Fristen zur Antragstellung veröffentlicht.

Ladestation
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Die Förderung betrifft Investitionen für den Ankauf und der Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die nach dem 04. November 2021 getätigt wurden. Für die Förderung sind alle Betriebe mit Sitz in Italien, unabhängig von deren Größen zugelassen, wobei die Beihilfe maximal 40 Prozent der getragenen Kosten beträgt. Die Anlagen müssen fabrikneu sein und die vom Ministerialdekret vorgesehenen technischen Anforderungen entsprechen.

Gefördert wird nicht nur die Anlage selbst sondern auch die entsprechenden Planungs- und Anschlusskosten. Es sind je nach Anschaffung unterschiedlichen Spesenhöchstbeträge vorgesehen. Die Förderung ist nicht mit anderen öffentlichen Beihilfen kumulierbar. Zudem kann nur ein Antrag pro Antragsteller eingereicht werden.

Starschuss für die Gesuchstellung ist am 26. Oktober 2023 um 10:00 Uhr vorgesehen. Der elektronische Versand des Antrages ist im Zeitraum von 10. November bis spätestens 30. November 2023 um 17:00 Uhr möglich. Nachdem die Finanzmittel begrenzt und die Anträge von der „Invitalia“ nach der Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet werden, ist eine rasche Gesuchstellung zu empfehlen.

UPDATE: Die erste Ausgabe der Förderung ist mit 30.November 2023 ausgelaufen. Ab 15. März 2024 ist eine Neuauflage der Förderung vorgesehen. Weiter Informationen sind auf der Webseite von Invitalia zu finden!

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