Auslandsvermögen

Kryptowährungen: Regularisierung innerhalb 30. November 2023

Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2023 (Gesetz Nr. 197/2022), haben die Kryptowerte in Italien eine steuerliche Reglementierung erhalten, die mit 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die Definition und Besteuerung dieser Assets wird ab dem genannten Stichtag von Artikel 67, des Einheitstextes der Einkommenssteuer (TUIR) geregelt. Der Gesetzgeber hat hierfür in der Bestimmung den neuen Absatz (c-sexies) eingefügt, was die bis dahin vom Steueramt praktizierte Gleichsetzung der Kryptowährungen mit dem Auslandwährungen obsolet macht (siehe unser Beitrag vom 20.12.2022).

Die Finanzbehörde hat daraufhin im Juni dieses Jahres den Entwurf eines Rundschreibens veröffentlicht, in welchen der gesetzliche Rahmen, die Meldevorschriften bis einschließlich 2022, sowie die mit dem Haushaltsgesetz 2023 eingeführten Neuerungen erläutert werden. Die definitive Fassung des Rundschreibens ist kürzlich veröffentlicht worden (Circolare N. 30/E vom 27.10.2023). Die darin enthaltenen Klarstellungen sind in Hinblick auf die Ende November 2023 vorgesehene Frist zur Regularisierung der Kryptowährungen dienlich.

Kryptowährungen
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Regularisierung der vergangenen Jahre

Im Haushaltsgesetz 2023 wurde neben der steuerlichen Reglementierung auch die Möglichkeit einer begünstigten Regularisierung der Kryptowährungen vorgesehen. Diese betrifft die bis zum 31. Dezember 2021 gehaltenen Vermögenswerte, bzw. die darauf erzielten Einkünfte, welche nicht in den entsprechenden Steuererklärungen angegeben wurden.

Physischer Personen, Einfache Gesellschaften und nicht gewerbliche-Körperschaften mit Wohnsitz in Italien, können dieses Versäumnis durch die Zahlung einer Strafe in Höhe von 0,5 Prozent des Vermögenswertes richtigstellen. Entsprechende Einkommen können mit einer zusätzlichen Steuer in Höhe von 3,5 Prozent abgefunden werden. Die Regularisierung hat für jedes nicht verjährte Steuerjahr autonom zu erfolgen. In der Regel geht es dabei um die Steuerjahre 2017 bis 2021.

Ablauf und Fristen

Für die Regularisierung hat die Agentur der Einnahmen einen eigenen Vordruck ausgearbeitet. Dieser muss durch einen Begleitbericht, der Zahlungsquittung mit der entrichteten Strafe und den entsprechenden Beweisunterlagen ergänzt werden. Nachdem das ganze Prozedere aufwendig ist, sollten die entsprechenden Dokumente zeitnah eingeholt werden. Die Antragsstellung zur Regularisierung der Kryptowährungen hat mittels zertifizierter PEC-Mail bei der zuständigen Landesdirektion der Agentur der Einnahmen zu erfolgen. Als Antragsfrist gilt der 30. November 2023. 

Zahlungsmodalitäten

Die Entrichtung der Strafgebühren hat innerhalb 30. November 2023 in einer einmaligen Zahlung über den Vordruck „F24 ELIDE“ zu erfolgen. Die Finanzbehörde hat hierfür entsprechende Zahlungskodes erlassen, wobei eine Kompensierung des Schuldbetrages mit bestehenden Steuerguthaben nicht möglich ist.

Steuerliche Aufwertung weiterhin möglich

Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde zudem die Möglichkeit einer steuerlichen Aufwertung der Kryptowerte vorgesehen. Mittels der Entrichtung einer Ersatzsteuer in Höhe von 14 Prozent können, die zum 01. Januar 2023 gehaltenen Kryptowerte aufgewertet werden. Bei einem künftigen Verkauf der genannten Vermögenswerte, können dadurch eventuelle steuerpflichtige Veräußerungsgewinne reduziert, bzw. sogar neutralisiert werden.

Wird die steuerliche Aufwertung in Anspruch genommen, so hat diese für alle Vermögenswerte derselben Kryptowährung zu erfolgen. Die entsprechenden Kurse sind dabei nicht auf Grundlage einer Schätzung, sondern vielmehr aus den darauf notierenden Marktplätzen zu entnehmen. Als Frist für die Entrichtung der Ersatzsteuer galt ursprünglich der 30. September, welcher mit der Verabschiedung der Eilverordnung (DL Nr. 132/2023) auf dem 15. November 2023 aufgeschoben wurde. Die Bezahlung der Ersatzsteuer kann auch in drei Jahresraten erfolgen.

Fazit

Mit der Verabschiedung des letzten Haushaltsgesetzes hat der italienische Staat erstmals klare Regelungen für das Halten und Handeln von Kryptowerte geschaffen. Durch den zunehmenden Datenaustausch unter den einzelnen Staaten wird es immer schwieriger, Auslandsvermögen und deren Erträge vor den Steuerämtern zu verheimlichen. Die Regularisierung der Kryptowerte stellt eine interessante, wenngleich nicht die einzige Möglichkeit zur Richtigstellung der steuerlichen Position dar. Wer regelmäßig mit Kryptowerte handelt, sollte sich auch Gedanken über die Aufzeichnung der einzelnen Transaktionen machen, um für die ab dem Jahr 2023 geltenden steuerlichen Verpflichtungen gewappnet zu sein.

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