Steuerbegünstigung

Bonus Verde: Der Grün-Bonus 2023

Was gibt es Schöneres als den Tag im eigenen Garten ausklingen zu lassen? Seit einigen Jahren fördert der italienische Staat die Realisierung und Umgestaltung von Grünanlagen in Form einer Steuerabschreibung in Höhe von 36 Prozent der getragenen Kosten.  Diese als „Bonus verde“ bekannte Steuerbegünstigung, wurde mit Gesetz Nr. 205/2017 eingeführt und mit dem Haushaltsgesetz 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

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Wer hat Anspruch?

Der Steuerabsetzbetrag steht allen Physischen Personen zu, die Eigentümer, Fruchtnießer oder Besitzer (z.B. Mieter oder Leihnehmer) einer Wohnimmobilie sind und darauf Arbeiten zur Realisierung oder Umgestaltung von Grünanlagen durchführen.

Welche Arbeiten werden gefördert?

Begünstigt sind Arbeiten und Eingriffe an Gärten oder Grünanlagen, bzw. Teile davon, die eine Neu- oder Umgestaltung derselben darstellen. Die genannten Arbeiten können auch Balkone, Terrassen, bzw. auch die Begrünung von Dächern betreffen. Gefördert werden auch die Planung und die Installation von Brunnen, die Installation von Bewässerungsanlagen und die Errichtung von Umzäunungen. Unter die Begünstigung fällt außerdem der Ankauf von Bäumen, Sträuchern und Blumenkästen, dies unter der Voraussetzung, daß die Spesen im Rahmen einer umfassenden Um- oder Neugestaltung der Grünanlage getragen werden.

Nicht gefördert werden ordentliche Instandhaltungsarbeiten an den genannten Flächen, sowie Arbeiten, die in Eigenleistung durchgeführt werden.

Worin besteht die Förderung?

Der Steuerabsetzbetrag steht auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Immobilieneinheit zu. Führt der Steuerzahler die genannten Arbeiten auf mehreren Immobilieneinheiten durch, so steht der Steuerbonus für jede einzelne Einheit zu. Im Falle von Arbeiten in Gärten und Grünanlagen, die Gemeinschaftsteile eines Kondominiums darstellen, gilt als Höchstbetrag für Berechnung der Steuerabschreibung, die genannten 5.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, die das Kondominium bilden.

Der Steuerabsetzbetrag beträgt 36 Prozent der getragenen Kosten. Unter Berücksichtigung des Hochbetrages, kann die Steuerabschreibung somit maximal 1.800 Euro pro Wohneinheit betragen. Die Inanspruchnahme der Förderung hat in 10 Jahresraten in der Steuererklärung zu erfolgen. Eine Abtretung der Begünstigung an Dritte wie beispielsweise einer Bank ist nicht möglich.

Was ist sonst noch zu beachten?

Um den Steuerbonus in Anspruch nehmen zu können, muss die Bezahlung der Lieferantenrechnungen mit nachverfolgbaren Zahlungsmitteln wie beispielsweise einer Banküberweisung oder POS-Zahlung erfolgen. Barzahlung der Arbeiten stellen somit einen Ausschlussgrund der Begünstigung dar.

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