Es beginnt wieder die Steuererklärungszeit! Die vereinfachte Steuererklärung Modell 730 kann von Rentnern und Personen mit einem abhängigen Arbeitsverhältnis und deren gleichgestellte Einkommen abgefasst werden. Der große Vorteil des Modells 730 gegenüber der klassischen Steuererklärung liegt darin, daß eventuelle Steuerguthaben direkt über den Lohnstreifen, bzw. über die Rente ausgezahlt werden können. Die Rückerstattung erfolgt dabei auf dem Lohnstreifen ab dem Monat Juli, bzw. über die Rente ab dem Monat August. Seit einigen Jahren kann das Modell 730 auch ohne Steuersubstitut abgefasst werden.

Was ist neu?
Die vereinfachte Steuererklärung Modell 730 für das Steuerjahr 2022 weist heuer gegenüber dem Vorjahr einige markante Neuerungen, bzw. Änderungen auf. Aus diesem Grund ist bei der Abfassung oder bei Abänderung der vorausgefüllten Steuererklärung besonderes Augenmerk geboten.
IRPEF-Reform 2022
Für die Einkommenssteuer IRPEF, gelten ab dem Steuerjahr 2022 die neuen Steuerklassen. Durch die Reduzierung der IRPEF-Sätze von fünf auf vier und die Senkung des zweiten und dritten Steuersatzes, ergibt sich in Regel eine unterschiedliche Steuerlast gegenüber dem Vorjahr. Auch bei den Steuerabzügen und den Freibeträgen wurde nachgebessert. Ab dem Jahr 2022 gelten folgende Steuerklassen:
| Einkommen von | Einkommen bis | IRPEF-Satz |
|---|---|---|
| 0,00 | 15.000,00 | 23% |
| 15.000,01 | 28.000,00 | 25% |
| 28.000,01 | 50.000,00 | 35% |
| 50.000,01 | 43% |
Einheitliches Kindergeld
Durch die Einführung des Einheitlichen Kindergeldes (assegno unico) ab März 2022, haben die Steuerabzüge für zu Lasten lebenden Familienmitglieder Änderungen erfahren. Für Kinder bis zum 21. Lebensjahr, wurden die Steuerabzüge durch das ob genannte Kindergeld ersetzt. Auch die Zuschläge für Kinder unter 3 Jahren, mit Behinderung, oder der Bonus für kinderreiche Familien, fließen in die neue Unterstützungsform ein.
Andere Neuerungen
Der im letzten Jahr neu eingeführte Steuerbonus in Höhe von 75 Prozent für den Abbau von architektonischen Barrieren (siehe getrennter Beitrag), findet heuer seinen Niederschlag in der Steuererklärung. Die entsprechenden Kosten sind in Abschnitt III.A anzuführen, wobei für die genannten Arbeiten entweder Kodex 21 (Einfamilienhäuser) oder Kodex 22 (Kondominien) zu verwenden ist.
Termine und Fälligkeiten
Seit einigen Jahren stellt die Agentur der Einnahmen dem Steuerzahler den sogenannten vorausgefüllten Vordruck (modello precompilato) zu Verfügung. Wenngleich der Inhalt der bereitgestellten Daten in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert werden konnte, ist dennoch eine gründliche Kontrolle unerlässlich. Die Bereitstellung des vorausgefüllten Vordruckes durch die Steuerbehörde, ist ab 30. April 2023 vorgesehen. Für den Datenzugang hat der Gesetzgeber folgende Möglichkeiten vorgesehen:
- SPID-Zugang
- Elektronische Identitätskarte (CIE)
- Carta Nazionale dei Servizi (CNS)
Letzte Frist für die Abgabe des Modells 730 wäre auch heuer wieder der 30. September. Nachdem dieses Datum auf einen Samstag fällt, verschiebt sich diese Abgabefrist auf den 2. Oktober 2023.
Wer nichts selbst Hand an seiner Steuererklärung anlegen möchte, sollte sich an einen Fachmann wenden. Als befähigter Freiberufler, kann ich die Abfassung Ihrer Steuererklärung kompetent und unbürokratisch für Sie erledigen!
