Das italienische Haushaltsgesetz 2023 sieht eine Neuauflage der Begünstigten Begleichung (rottamazione-quater) von Steuerzahlkarten und Zwangseinhebemittel vor. Bei Inanspruchnahme kann der Schuldner seine Verbindlichkeiten beim Einzugsdienst der Agentur der Einnahmen (Agenzia-Riscossioni), mittels eines Erlasses von Strafen, Verzugszinsen und des Einhebungsaufgeldes begünstigt abfinden. In den Anwendungsbereich der Begünstigung fallen alle offenen Steuerzahlkarten, welche im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis zum 30. Juni 2022 dem genannten Einzugsdienst zum Inkasso übergeben wurden.

Was kann abgefunden werden?
Die Begünstigte Begleichung kann für Steuern, Sozialbeiträge, private Rentenkassen (CNPA, CNPR, usw.), aber auch für Verkehrsstrafen beantragt werden. Für die Letztgenannten besteht die Begünstigung lediglich im Erlass der Verzugszinsen. Es besteht zudem die Möglichkeit nur bestimmte Schuldpositionen zu „verschrotten“, bzw. einen bereits laufenden Ratenplan durch die Begünstigung abzufinden. Explizit ausgenommen sind vom Staat rückgeforderte Staatsbeihilfen.
Antragstellung und Ablauf
Um die Begünstigte Begleichung in Anspruch nehmen zu können, muss innerhalb 30. April 2023 ein entsprechendes Gesuch beim Einzugsdienst eingereicht werden. Vor Antragstellung kann eine aktuelle Schuldenübersicht (prospetto informativo) beantragt werden, aus welcher hervorgeht, für welche Schuldpositionen die Begünstigte Begleichung in Anspruch genommen werden kann. Aus der genannten Übersicht geht zudem der Gesamtkostenpunkt der „Verschrottung“ hervor. Die entsprechende Schuldenübersicht ist über die Homepage des Anzugsdienstes zu beantragen.
Der geschuldete Betrag der Begünstigten Begleichung, kann in einer einmaligen Zahlung innerhalb 31. Juli 2023, oder in maximal 18 Raten, aufgeteilt auf 5 Jahre beglichen werden. Im Falle einer unvollständigen, bzw. mit einer Verspätung von mehr als 5 Tagen erfolgten Zahlung, auch nur einer Rate, gehen die Vergünstigungen der Begünstigten Begleichung verloren.
Die Antragstellung der Begünstigten Begleichung hat telematisch innerhalb der ob genannten Frist zu erfolgen. Nach Bearbeitung und Annahme des Ansuchens durch das Amt, stellt dieses dem Schuldner bis spätestens 30. Juni 2023 den entsprechenden Tilgungsplan zu. In einer kürzlich veröffentlichen Presseaussendung wurde zudem festgehalten, daß für die Begünstigte Begleichung auch mehrere Anträge gestellt werden können. Auf diese Weise ist es möglich, in jedem Antrag unterschiedliche Schuldpositionen anzugeben, wodurch dann getrennte und voneinander unabhängige Erlasse generiert werden.
Fazit
Die Begünstigte Begleichung stellt eine interessante Möglichkeit dar, angesammelte Verbindlichkeiten bei der Steuerbehörde oder den Rentenkassen zu tilgen. Es können dabei Abschläge von über 30 Prozent der Schuldensumme erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die entsprechende Liquidität aufgebracht wird und diese für die Laufzeit der Ratentilgung sichergestellt wird.
UPDATE: Das Finanz- und Wirtschaftsministerium (MEF) hat in der Presseaussendung Nr. 68 vom 21. April 2023 angekündigt, daß die First zur Antragstellung für die Begünstigte Begleichung, vom 30. April auf den 30. Juni 2023 aufgeschoben wird.
