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Kartenzahlungen: Neuerung ab 30. Juni 2022

Ab 30. Juni 2022 besteht für Unternehmer und Freiberufler in Italien eine Pflicht zur Annahme von Zahlungen mittels Debit- oder Kreditkarte. Genau genommen besteht diese Verpflichtung bereits seit 30. Juni 2014, allerdings waren hierfür bisher keine Verwaltungsstrafen vorgesehen. Dies ändert sich mit der genannten Frist, ab welche für jede verweigerte Zahlung 30 Euro Strafe zuzüglich vier Prozent der Zahlungssumme verhängt werden. Es gilt zu bemerken, daß die Strafen nicht automatisch zur Anwendung kommen, sondern im Vorfeld eine Anzeige von Seiten des Kunden vorliegen muss.

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