Aufwertung

Wiederauflage: Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen

Mit der Eilverordnung „decreto energia“ ist die Aufwertung von Grundstücken und nicht börsennotierten Beteiligungen neuerlich verlängert worden. Aufgewertet werden können die genannten Güter, sofern sich diese zum 1. Januar 2022 im Eigentum von Privatpersonen, einfachen Gesellschaften oder nicht gewerbliche Körperschaften befanden. Die Aufwertung muss auf Grundlage einer durch einen Techniker (Geometer, Steuerberater) beeideten Schätzung erfolgen. Auf dem Schätzwert ist eine Ersatzsteuer von 14% (im Vorjahr 11%) zu entrichten.

Der Termin für die Abfassung der beeidigten Schätzung und die Bezahlung der Ersatzsteuer ist diesmal auf den 15. Juni 2022 festgelegt worden.  Es ist eine Ratenzahlung mit Jahreszinssatz von 3% möglich, und zwar mit Fälligkeit jeweils zum 15. Juni der beiden Folgejahre. Die Aufwertung ist eine optionale steuerliche Erleichterung, mit welcher der steuerliche Wert von Beteiligungen und Grundstücken auf den Marktwert erhöht werden kann. Durch die Anwendung der Begünstigung kann die anfallende Steuerlast im Falle eines künftigen Veräußerungsgewinns verringert werden.

Hinterlasse einen Kommentar