ISA

ISA: COVID-Ausschlussgrund für 2021

Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich die für die Steuerperiode 2021 gültigen Vordrucke und Anleitungen der Zuverlässigkeitsindizes ISA veröffentlicht. Diese Indikatoren bilden bekanntlich einen integrierenden Bestandteil der Steuererklärung und können als Weiterentwicklung der Branchenkennzahlen (studi di settore) bezeichnet werden.

Um den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auch für das Jahr 2021 Rechnung zu tragen, wurde der im letzten Jahr vorgesehenen Ausschlussgrund zum erlittenen Umsatzrückgang wieder bestätigt. Die Befreiung von der Berechnung der Zuverlässigkeitsindizes, kann dabei von Unternehmen und Freiberuflern in Anspruch genommen werden, die im Jahr 2021 einen Rückgang der Gesamterlöse von mindestens 33% gegenüber jenen vom Steuerjahr 2019 aufweisen.

In den Anleitungen wird festgehalten, daß Steuerpflichtige die die ob genannte Voraussetzung erfüllen, zwar von der Berechnung der Indizes befreit sind, das entsprechende Modell ist aber trotzdem ausfüllen und an die Einnahmenagentur zu übermitteln.

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