Steuerbegünstigung

Erstwohnungskauf: Begünstigung für Personen unter 36 Jahren

Für Personen unter 36 Jahren sieht das Gesetzesdekret Nr. 73/2021 (Sostegni-bis) eine Förderung für den Erwerb der Erstwohnung vor. Diese besteht in einer Befreiung von der Register-, Hypothekar und Katastersteuer, sowie in der Gewährung eines Steuerguthabens auf die bezahlte Mehrwertsteuer des Immobilienkaufs. Die Begünstigung kann für Kaufverträge die im Zeitraum 26. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen werden, in Anspruch genommen werden. Im italienischen Haushaltsgesetz 2023 wurde diese Frist auf den 31. Dezember 2023 verlängert.

Wohnung
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Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtig sind Personen, die im Jahr des notariellen abgefassten Kaufvertrages noch nicht das 36. Lebensjahr erreicht haben. Zudem darf der Käufer einen ISEE-Wert von nicht mehr als 40.000 Euro aufweisen. Neben diesen beiden Zugangsvoraussetzungen müssen noch folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Es muss sich um den Kauf von einer mit der Begünstigung „Erstwohnung – prima casa“ zu erwerbenden Wohnung handeln.
  • Es muss sich um eine Immobilie der Katasterkategorien A/2 bis A/7 oder der Kategorie A/11 handeln.

Nutzung des Steuerguthabens

Das erworbene Steuerguthaben für die entrichtete Mehrwertsteuer kann durch Verrechnung mit anderen Steuern über das Modell F24 oder als IRPEF-Abzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Alternativ wäre auch eine Anrechnung des Betrages im Zuge von späteren Erwerben möglich.

Begünstigung im Falle eines Bankdarlehens

Wird für den Erwerb der Immobilie ein Bankdarlehen aufgenommen, so ist die entsprechende Finanzierung von der Ersatzsteuer befreit. Beim Erwerb der Erstwohnung ohne die Begünstigung laut Gesetzesdekret Nr. 73/2021, fällt auf die gewährte Darlehenssumme in der Regel eine Ersatzsteuer in Höhe von 0,25 Prozent an.

UPDATE: Im Zuge der Umwandlung des Dekrets „Milleproroghe“, ist mit Gesetz Nr. 18/2024 eine beschränkte Verlängerung der Begünstigung vorgesehen worden. Demnach gelten die Steuerbegünstigungen für Personen unter 36 Jahren noch bis 31. Dezember 2024, allerdings unter der Voraussetzung, daß innerhalb 31. Dezember 2023 ein entsprechender  Vorvertrag unterschrieben und registriert wurde.

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