Haushaltsgesetz · Steuerrecht

Horizontale Verrechnung: Neuer Höchstbetrag vorgesehen

Ab 1. Januar 2022 gilt als Höchstbetrag für die „horizontale“ Verrechnung von Steuerguthaben über das Modell F24, bzw. für die Rückforderung über das Steuerkonto (Conto fiscale) die Schwelle von 2 Millionen Euro. Die bereits von Dekret Sostegni-bis für das Jahr 2021 vorgesehene Erhöhung auf die genannte Schwelle wird somit bestätigt. Für Steuerguthaben aus Begünstigungen, die aus der Steuererklärung Quader „RU“ hervorgehen, gilt ein gesonderter Höchstbetrag von 250.000 Euro, deren Verrechnungen von der Neuerung ausgeschlossen sind.

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