Haushaltsgesetz · Steuerrecht

Haushaltsgesetz 2022 verabschiedet

Am 29. Dezember 2021 wurde per Vertrauensabstimmung das italienische Haushaltsgesetz (legge di bilancio) für das Jahr 2022 endgültig abgesegnet. Der Gesetzestext muss nun noch im Amtsblatt der Republik veröffentlicht werden und tritt sodann mit 1. Januar 2022 in Kraft. Als einer der Kernpunkte des Haushaltsgesetzes müssen die überarbeiteten Einkommenssteuersätze der IRPEF genannt werden. Diese werden ab 01. Januar 2022 Anwendung finden und sollen hauptsächlich den Mittelstand steuerlich entlasten.

Ab dem nächsten Jahr sind nur mehr vier anstelle der fünf Einkommensstufen vorgesehen. Zusätzlich wurde der zweite und dritte Steuersatz gesenkt und der Höchststeuersatz von 43% bereits ab einem Gesamteinkommen von 50.000 Euro vorgesehen. Angepasst wurden auch die nach Einkunftsart unterschiedlichen Steuerabsetzbeträge, sowie er Geltungsbereich des früheren Renzi-Bonus. Der durch die Reform erzielte Steuervorteil wird je nach Gesamteinkommen unterschiedlich ausfallen. Der größte Steuerspareffekt (ca. 700 – 900 Euro), dürfen sich in der Einkommensspanne zwischen 40.000 Euro und 60.000 Euro ergeben.

In den nächsten Wochen müssen die bestehenden Softwarepakete an die Neuerungen angepasst werden. Die Auswirkungen der IRPEF-Reform dürften sich dann ab der Lohnabrechnung des Monats März 2022 bemerkbar machen.

Einkommen vonEinkommen bisIRPEF-Satz
0,0015.000,0023%
15.000,0128.000,0027%
28.000,0155.000,0038%
55.000,0175.000,0041%
75.000,01 43%
Aktuelle IRPEF-Sätze

Einkommen vonEinkommen bisIRPEF-Satz
0,0015.000,0023%
15.000,0128.000,0025%
28.000,0150.000,0035%
50.000,01 43%
IRPEF-Sätze ab 2022

In den nächsten Wochen folgen weitere Beiträge zum neuen Haushaltsgesetz. In diesem Sinne: stay tuned!

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