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Italien verschärft Bargeldgrenze

Bargeld, Zahlung
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Ab 01. Januar 2022 gilt bei Bargeldzahlungen zwischen unterschiedlichen Subjekten besondere Vorsicht, da die Bargeldgeldgrenze von 2.000 auf 1.000 Euro herabgesetzt wird. Es sind dann Bargeldzahlungen nur mehr bis 999,99 Euro erlaubt. Für höhere Geldsummen müssen ab der genannten Frist elektronische Zahlungsmittel, wie beispielweise Banküberweisungen oder POS-Zahlungen verwendet werden.

Die Einschränkungen betreffen nicht nur Privatpersonen, sondern auch juridische Personen, so sind Transaktionen zwischen einer Gesellschaft und deren Gesellschaftern ebenfalls von der Einschränkung betroffen. Die Schwelle ist immer einheitlich in Bezug auf den einzelnen Geschäftsvorfall zu betrachten. Verboten sind Transaktionen, mit welchen durch künstliche Aufteilung auf mehrere Teilbeträge die Bargeldgrenze „ausgehebelt“ wird. Eine Ausnahme bilden Ratenzahlungen, die in der Regel aus einer vertraglichen Vereinbarung hervorgehen.

Weiterhin aufrecht bleibt die Sonderregelung für Personen, die nicht in Italien ansässig sind. Diese können unter Einhaltung eines entsprechenden Verfahrens, Waren im Einzelhandel, Dienstleistungen in Hotels, Gastbetrieben, sowie in Reisebüros bis zu einer Höhe von 14.999 Euro in bar bezahlen.

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