Die italienische Regierung hat am 28. Oktober den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 veröffentlicht, das voraussichtlich gegen Weihnachten 2021 endgültig verabschiedet wird. Das Gesetz umfasst aktuell 185 Artikel, wobei der Text bis zur endgültigen Fassung wohl etliche Änderungen und Ergänzungen durch die beiden Kammern erfahren wird.
Ein zentrales Thema nimmt wie immer die Senkung der Steuerlast ein. Hierfür sieht der Haushaltsplan Geldmittel in Höhe von 8 Millionen Euro vor, mit der eine Reduzierung der Einkommenssteuer IRPEF, vor allem für den Mittelstand, sowie eine Senkung der Wertschöpfungssteuer IRAP erzielt werden soll. Für die konkrete Umsetzung dieses Ziels sollen in den nächsten Wochen entsprechende Normen ausgearbeitet werden.
Auf reges Interesse stoßen verständlicherweise die Steueranreize für die Sanierung von Gebäuden. Hier der aktuelle Stand der einzelnen Vergünstigungen:
Die Steuerabzüge für Wiedergewinnungsarbeiten (50%), für die energetische Sanierung (65%) und der Garten-Bonus (36%) werden ohne Änderungen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Auch der Möbel-Bonus in Höhe von 50% wird bis Ende 2024 verlängert, der Spesenhöchstbetrag wird allerdings von 16.000 auf 5.000 Euro herabgesetzt. Der Steuerbonus muss weiterhin in 10 Jahresraten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Gefördert werden wie bisher Möbel und elektrische Haushaltsgeräte, wie Backöfen, Kühlschränke, Spül- und Waschmaschinen, die ein entsprechendes Energiezertifikat aufweisen.
Der Fassadenbonus (bonus facciate) wird um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert, der Fördersatz wird von 90% auf 60% reduziert.
Der sogenannte Superbonus (110%) wird für Kondominien bis Ende 2025 verlängert. Es werden folgende Fördersätze vorgesehen:
- Für getragene Spesen bis zum 31.12.2023, 110% Steuerbonus
- Für getragene Spesen im Jahr 2024, 70% Steuerbonus
- Für getragene Spesen im Jahr 2025, 65% Steuerbonus
Für Einfamilienhäuser und Gebäuden bis zu vier Einheiten gilt die Verlängerung nur bis zum 31.12.2022 und ist auf Subjekte beschränkt, die eine ISEE-Wert von bis zu 25.000 Euro aufweisen und das Gebäude als Hauptwohnung nutzen.
Die Abtretung des Steuerguthabens an Dritte, bzw. der Lieferantenrabatt auf der Rechnung wird für folgende Arbeiten bis Ende 2024 verlängert:
- Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden laut Art. 16-bis des TUIR (50% Steuerabzug)
- Energetische Sanierung laut DL 63/2013 (50-65% Steuerabzug)
- Arbeiten zur Erbebensicherung „Sismabonus“
- Arbeiten zur Fassadenerneuerung „Bonus facciate“ (90% Steuerabzug)
- Installation von Fotovoltaikanlagen
Für Arbeiten die unter den „Superbonus 110%“ fallen, können die ob genannten Optionen bis zum 31.12.2015 in Anspruch genommen werden.
