Mit dem Bilanzgesetz 2021 wurde bekanntlich die Aufwertung von Grundstücken und nicht börsennotierten Beteiligungen um ein weiteres Jahr verlängert. Aufgewertet werden können die genannten Güter, sofern sich diese am 1. Januar 2021 im Eigentum von Privatpersonen, einfachen Gesellschaften oder nicht-gewerblichen Körperschaften befanden. Die Aufwertung muss auf Grundlage einer durch einen Techniker (Geometer, Wirtschaftsberater) beeideten Schätzung erfolgen. Auf dem Schätzwert ist eine Ersatzsteuer von 11% zu entrichten. Der Termin für die Abfassung der beeidigten Schätzung und die Bezahlung der Ersatzsteuer ist kürzlich vom 30. Juni auf den 15. November 2021 aufgeschoben worden. Es besteht die Möglichkeit die Ersatzsteuer in drei Jahresraten, jeweils am 15. November 2021/2022/2023 zu entrichten.
