Im Zuge der Umwandlung der zweiten Unterstützungsverordnung (Sostegni-bis), wird ein neuerlicher Zahlungsaufschub auf den 15. September 2021 vorgesehen. Dieser Aufschub gilt für Unternehmen und Freiberufler, die eine Tätigkeit ausüben, für welche die Zuverlässigkeitsindizes ISA ausgearbeitet wurden.
Der Aufschub betrifft auch Mehrwertsteuersubjekte, welche das Pauschalverfahren anwenden, sowie Teilhaber an Personengesellschaften und „transparenten“ Kapitalgesellschaften. Vom Aufschub ausgeschlossen sind Privatpersonen, sowie Landwirte, die ausschließlich Einkünfte aus Landwirtschaft erzielen.
Im Unterschied zu den in der Vergangenheit vorgesehenen Zahlungsaufschüben, wird diesmal keine um 30 Tage verlängerte Frist mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent vorgesehen!
