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Vorausgefüllte Steuererklärung: Modell 730/2021

Es ist wieder Steuererklärungszeit! Ab Montag 10. Mai 2021, können Steuerpflichtige, bzw. deren delegierte Freiberufler Einsicht in die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung (Modell 730) nehmen. Für den Datenzugriff hat der Gesetzgeber folgende Möglichkeiten vorgesehen:

  • Zugangsdaten mittels Fisconline der Agentur der Einnahmen (nur mehr bis 30. September 2021)
  • SPID-Zugang
  • Elektronische Identitätskarte (CIE)
  • Carta Nazionale dei Servizi (CNS)
  • PIN-Zugangsdaten des NISF/INPS

Es wird nochmals daran erinnert, dass ab 1. Januar 2020, für Spesen für die der Steuerabzug von 19% zusteht, nur mehr dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, wenn die Zahlung durch elektronische Zahlungsmittel erfolgt. Von der Bestimmung ausgenommen sind lediglich der Ankauf von Medikamenten und medizinischen Produkten, sowie sanitäre Dienstleistungen die von öffentlichen Strukturen erbracht werden.

Das Modell 730/2021 muss telematisch bis spätestens 30. September 2021 beim Steueramt eingereicht werden.

Als befähigter Freiberufler, kann ich diesen Dienst unbürokratisch, kompetent und termingerecht für Sie erledigen! Bei Interesse einfach über das entsprechende Kontaktformular bei mir melden!

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