Die italienische Regierung hat kürzlich das Gesetzesdekret Nr. 41/2021 „Sostegni“ erlassen, mit welchen ein neuer Verlustbeitrag für Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen unter zehn Millionen Euro im Jahr 2019 vorgesehen wird. Die Beihilfe kann dabei von allen Mehrwertsteuersubjekten in Anspruch genommen werden, deren monatlicher fakturierter Durchschnittsumsatz im Jahr 2020 um mindestens 30% gegenüber jenem im Jahr 2019 abgenommen hat. Für die Berechnung des entsprechenden Durchschnittsumsatzes wird der fakturierte Jahresumsatz 2020 und 2019 jeweils durch zwölf dividiert. Entspricht der Umsatzrückgang im letzten Jahr die geforderten 30%, so steht auf dem Differenzbetrag ein nach der Größe des Unternehmens gestaffelter Fördersatz zu. Die Beitragshöhe stellt auf die Gesamterlöse des Geschäftsjahres 2019 ab und kann aus der folgenden Tabelle entnommen werden:
| Erlöse im Jahr 2019 | Beitragshöhe |
| Bis 100.000 Euro | 60% |
| Von mehr als 100.000 bis 400.000 | 50% |
| Von mehr als 400.000 bis 1.000.000 | 40% |
| Von mehr als 1.000.000 bis 5.000.000 | 30% |
| Von mehr als 5.000.000 bis 10.000.000 | 20% |
Es ist ein Mindestbeitrag von 1.000 Euro für die Einzelunternehmen und von 2.000 Euro für Gesellschaften vorgesehen. Die maximal zustehende Höhe des Verlustbeitrags liegt bei 150.000 Euro pro Antragsteller. Für Betriebe die ihre Mehrwertsteuerposition nach dem 31. Dezember 2018 eröffnet haben, gelten besondere Regelungen. Der neue Verlustbeitrag kann entweder direkt von der Agentur der Einnahmen auf das Bankkonto überwiesen werden, oder als Steuerguthaben durch Verrechnung über das Modell F24 in Anspruch genommen werden. Die Beihilfe ist auch diesmal von der Einkommenssteuer und der IRAP befreit. Die Antragstellung hat elektronisch über die Plattform der Einnahmenagentur im Zeitraum 30. März bis zum 28. Mai 2021 zu erfolgen.
