Jahresabschluss

Bilanzgenehmigung 2020 innerhalb 180 Tagen

Aufgrund des weiterhin anhaltenden COVID-19 Notstandes wird euch heuer wieder die Möglichkeit vorgesehen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 in Abweichung zur normalen Frist von 120 Tagen, innerhalb von 180 Tagen zu genehmigen. Die Gesellschafterversammlung zur Bilanzgenehmigung kann somit bis spätestens 29. Juni 2021 abgehalten werden. Es handelt sich dabei um eine Wahlmöglichkeit bzw. um eine Höchstfrist und betrifft die Versammlung in erster Einberufung.

Zudem wird auch heuer die Erleichterung vorgesehen die Versammlung in Tele- oder Videokonferenz abzuhalten, wobei das gewählte Medium die Identifizierung der teilnehmenden Personen ermöglichen muss. Ferner muss jedem Teilnehmer eine aktive Teilnahme an der Diskussion der Sitzung ermöglicht werden. Für die Abhaltung der Versammlung können aus technischer Hinsicht die Plattformen Skype, Zoom oder Microsoft Teams verwendet werden, die in der Regel die genannten Voraussetzungen erfüllen. In der Einladung zur Gesellschafterversammlung müssen die Modalitäten über die Abhaltung der Versammlung festgehalten werden.

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