Die mehrmals aufgeschobene „lotteria degli scontrini“ soll mit 01. Februar 2021 offiziell starten. Laut einer Bestimmung im Bilanzgesetz 2021, kann an der Lotterie nur dann teilgenommen werden, wenn die Bezahlung der Einkäufe mittels elektronischer Zahlungsmittel erfolgt. Es wird zudem definiert, daß eventuelle Preise gänzlich von der Einkommenssteuer befreit sind. Parallel dazu läuft auch der Cashback-Dienst, der nach der Versuchsphase über Weihnachten 2020, auch für das laufende Jahr aktiv ist. Die Rückzahlung erfolgt heuer semestral, wobei im entsprechenden Semester mindestens 50 Bankomat-Zahlungen nötig sind.
