Steuerabzug für energetische Sanierung, Wiedergewinnung und Fassadenbonus
Der Steuerbonus für die energetische Sanierung (65%), Wiedergewinnungsarbeiten von Wohnungen (50% mit Höchstgrenze von 96.000 Euro), Bonus für Möbel und Haushaltsgeräten, sowie jener für die Sanierung der Hausfassade in Ortszentren werden zu den bisherigen Regelungen bis zum 31.12.2021 verlängert. Für den Möbelbonus wird die Spesendeckelung von 10.000 auf 16.000 Euro erhöht.

Aufschub des Superbonus von 110%
Der Superbonus von 110% wird bis zum 30.06.2022 verlängert. Für Arbeiten an Kondominien, bei denen der Baufortschritt am 30.06.2022 zumindest 60% der gesamten Arbeiten beträgt, können den Superbonus auch nach dieser Fälligkeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Spesen innerhalb 31.12.2022 getragen werden. Neu für den Superbonus zugelassen werden Gebäude, die aus zwei bis vier Immobilieneinheiten bestehen und im Besitz eines einzigen Eigentümers, bzw. in Miteigentum verschiedener Personen sind.
Garten-Bonus
Der sogenannte Bonus Verde in Höhe von 36% der getragenen Kosten wird um ein weiteres Jahr verlängert. Er gilt somit bis zum 31.12.2021 und betrifft die von Privatpersonen getragenen Kosten für die Gestaltung von Gärten, Umzäunungen und Bewässerungsanlagen.
