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Möbelbonus: Aufstockung bis 16.000 Euro

Laut einem Abänderungsantrag im Bilanzgesetz 2021 wird neben der Verlängerung des Möbels-Bonus (bonus mobili) um ein weiteres Jahr, auch die Spesendeckelung von 10.000 auf 16.000 Euro erhöht. Aufgrund der neuen Regelung, steht ab 1. Jänner 2021 der Steuerabzug von 50% auf den effektiv getragen Kosten, bis zu einen Spesenhöchstbetrag von 16.000 Euro zu. Die Steuerbegünstigung kann somit maximal 8.000 Euro betragen, wobei diese in 10 Jahresraten in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Um den Möbel-Bonus in Anspruch nehmen zu können, müssen vorab bzw. gleichzeig Wiedergewinnungsarbeiten auf Immobilien im Sinne des Art. 16-bis des TUIR durchgeführt werden, wobei ein Baubeginn ab 01. Januar 2020 Anspruch auf die Förderung verleiht. Neben den Möbeln, werden auch Elektrogeräte wie Backöfen, Kühlschränke und Spülmaschinen gefördert, die über ein entsprechendes Energiezertifikat A+ (A für Backöfen) verfügen.

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