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Weihnachts-Cashback

Neben der Lotterie der Kassenbonus, wurde von Seiten des Wirtschaftsministeriums ein weiterer Anreiz zur Verwendung der bargeldlosen Zahlungen vorgesehen. Ab 08. Dezember ist nämlich der neue Cashback-Dienst aktiv, mit welchem Einkäufe in Geschäften durch Zahlung per Kredit- oder Bankomatkarte in Höhe von 10% der Ausgaben vom Staat rückvergütet werden.

Der Dienst kann von in Italien ansässigen, volljährigen Personen in Anspruch genommen werden, wobei im Zeitraum 08. bis zum 31. Dezember zumindest 10 bargeldlose Transaktionen durchgeführt werden müssen. Die Höhe der einzelnen Bewegungen ist dabei bei 150 Euro gedeckelt, wobei die Rückvergütung für den genannten Zeitraum maximal 150 Euro betragen kann. Für die Aktivierung des Dienstes muss die App „Io“ auf einem Smartphone installiert werden, wozu auch eine digitale Identität wie z.B. SPID oder die elektronische Identitätskarte nötig ist. In der Applikation selbst müssen die für die Bezahlung in den Geschäften verwendeten Karten registriert werden. Des Weiteren muss ein Bankkonto angegeben werden, auf dem die Rückvergütung des Staates gutgeschrieben wird.

Weitere Information finden Sie unter: http://www.cashlessitalia.it

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