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Haushaltsentwurf 2021

Die Regierung in Rom arbeitet zurzeit am Haushaltenswurf für das Jahr 2021, wobei sich die Arbeiten aufgrund der vielen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie verzögern. Dennoch können erste Schlüsse gezogen werden, mit welchen steuerlichen Neuerungen, bzw. Aufschüben in der definitiven Fassung zu rechnen ist.

  • Die bereits mit dem Haushaltsgesetz 2020 eingeführten Zucker- und Plastik-Steuer soll auf den 1. Juli 2021 aufgeschoben werden
  • Für das kommende Jahr sind weitere Anreize zur Verwendung von bargeldlosen Zahlungsmitteln vorgesehen. Mittels dem neuen Cashback-System wird dem Kunden der seine Einkäufe mittels POS-Gerät bezahlt, der Kaufpreis zu einem festgesetzten Prozentsatz rückerstattet.
  • Die Steuervergünstigungen für die Wiedergewinnung von Wohnimmobilien in Höhe von 50%, sowie für die energetische Sanierung in Höhe von 65% sollen bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Dasselbe gilt auch für den Fassadenbonus von 90%, sowie für den Gartenbonus von 36%. Möglicherweise wird auch der neue Superbonus von 110% verlängert, da dieser zurzeit mit Jahresende 2021 ausläuft.
  • Der Aufschub für die Tilgung von Darlehen soll um weitere 6 Monate verlängert werden.
  • Verlängert wird wahrscheinlich auch der Steuerbonus für Neuinvestitionen von 6%, sowie jener für Anschaffungen in Hinblick Industrie 4.0.

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