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Neuer Datensatz der elektronischen Rechnung

Ab 1. Oktober 2020, kann die elektronische Rechnung im Format 1.6 ausgestellt werden. Der neue Datensatz enthält neue erweiterte Tabellen mit dem Code der einzelnen Transaktionen. Die Verwendung des neuen Formats ist zunächst noch fakultativ, ab 1. Jänner ist hingegen nur mehr dieser gültig. Für die Betriebe bedeutet dies, die entsprechende Fakturierungs-Software an den neuen Datensatz anzupassen.

Bislang gab es nur sieben Dokumentaren (TD01 – TD06 und TD20), wobei vorwiegend der Code TD01 als ordentliche Rechnung verwendet wurde.  Im neuen Datensatz sind zusätzliche Dokumentarten vorgesehen und betreffen dabei im Wesentlichen die verschiedenen Formen von Eigenrechnungen und die Ergänzung von Rechnungen für das Reverse Charge. Neu sind auch zusätzliche Transaktions-Codes für Steuerbefreiungen und die umgekehrte Steuerschuld, die eine genaue Zuordnung in der Mehrwertsteuer-Jahreserklärung ermöglichen. In der Praxis wird beispielsweise der Code N6, durch die Untercodes N6.1 bis N6.9 ergänzt. Es ist somit bei der Verwendung der entsprechenden Kodifizierungen Vorsicht geboten, da diese wohl in Zukunft für die Erstellung der vorausgefüllten Mehrwertsteuererklärung herangezogen werden.

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