Ohne Kategorie

Verlustbeiträge für Unternehmer und Freiberufler

Neben dem Verlustbeitrag der Autonomen Provinz Bozen, wird nun auch ein entsprechender Zuschuss auf staatlicher Ebene vorgesehen. Der Beitrag steht Unternehmen und Freiberuflern mit einem Vorjahresumsatz unter 5 Millionen Euro zu, wobei die Tätigkeit nicht vor Antragstellung aufgelassen worden sein darf. Zudem muss ein Umsatzrückgang von mehr als 1/3 im April 2020 im Vergleich zu April 2019 verzeichnet worden sein. Auf dem Differenzbetrag wird ein Verlustbeitrag von 20% bei einem Vorjahresumsatz unter 400.000 Euro und von 15% bei einem Vorjahresumsatz zwischen 400.000 und 1 Million Euro vorgesehen. Für Betriebe mit einem Gesamtumsatz im Jahr 2019 von über 1 Million bis zur Höchstgrenze von 5 Millionen Euro ist auf dem errechneten Umsatzrückgang im Monat April 2020 ein Beitrag in Höhe von 10% vorgesehen.

Der Verlustbeitrag ist steuerfrei und die Antragstellung hat direkt bei der Agentur der Einnahmen oder über einen beauftragten Intermediär zu erfolgen.  Für Betriebe die ihre Tätigkeit nach April 2019 aufgenommen haben ist eine Pauschalförderung von 1.000 Euro für Einzelfirmen, bzw. von 2.000 Euro für Gesellschaften vorgesehen.

Hinterlasse einen Kommentar