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Fassaden-Bonus

Für das Jahr 2020 wird ein neuer Steuerabsetzbetrag von 90% der getragenen Kosten für die Erneuerung, sowie die ordentliche Instandhaltung und Reinigung von Hausfassen (sog. bonus facciate) vorgesehen. Der Fassaden-Bonus gilt nur für Gebäude die sich in den Wohnbauzonen der Kategorie A und B des Bauleitplanes der Gemeinde befinden. Für die Steuerbegünstigung ist kein Höchstbetrag vorgesehen und gilt sowohl für Kondominien, als auch für Einfamilienhäuser.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Begünstigung auch für gewerbliche Immobilien in Anspruch genommen werden kann.

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